Netze
Einleitung
Als moderner Netzbetreiber mit einer über 100-jährigen Geschichte haben wir eine besondere Verantwortung: Wir versorgen unsere Kunden zuverlässig, wirtschaftlich und sicher mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Die umfassende Betreuung unserer Anschlusskunden hat dabei höchste Priorität - mit kompetenter Beratung stehen wir Ihnen in allen Sparten jederzeit zur Verfügung.
Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH gewähren allen Kunden einen diskriminierungsfreien Netzzugang gemäß § 20 EnWG nach sachlich gerechtfertigten Kriterien.
Leitungspläne / Spartenauskünfte
Planauskünfte für die Sparten Strom, Gas, Wasser und Fernwärme erteilt die Abteilung Vermessung unter planauskunft@stw-toelz.de oder telefonisch unter der Durchwahl -204.
Stromnetz
Einleitung
Einleitung Stromnetz
Beschreibung des Stromnetzes:
Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH betreiben ein rund 362 km langes Stromnetz in Bad Tölz, Ellbach, Kirchbichl Schnaitt, Rain und Abrain. Eine Hauptübergabestelle 110/10 KV und eine Nebenübergabestelle 20 KV.
Das Stromnetz der Stadtwerke Bad Tölz GmbH wird in den Spannungsstufen Niederspannung 400V und Mittelspannung 10 KV betrieben.
Auf die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der in § 2 Abs. 3 Satz 1 Nummer 5 c StromGVV genannten Belastungen auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de wird ergänzend hingewiesen.
Netzanschluss
Technische Mindestanforderungen
Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss
Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH als Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen sind nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an die Netze der Stadtwerke Bad Tölz GmbH technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen. Diese Regelungen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Für den Anschluss an das Elektrizitätsverteilernetz der Stadtwerke Bad Tölz GmbH in Niederspannung gelten die „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz TAR Niederspannung (VDE-AR-N 4100)
Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105).
Diese VDE-Anwendungsregeln sind Bestandteil der VDE-Bestimmungen „Auswahlordners für das Elektrotechnikerhandwerk“ und können über den VDE-Verlag bezogen werden.
Die Technischen Anschlussbedingungen TAB 2019 , herausgegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), beinhalten technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an deren Betrieb. Diese Anforderungen gewährleisten einen sicheren und störungsfreien Betrieb des Verteilernetzes.
Die TAB 2019 und die VBEW Hinweise zur TAB 2019 Stand 06/19 gelten ab 01.07.2019.
Es gelten auch die Messkonzepte für Erzeugungsanlagen herausgegeben vom VBEW 08.2018.
Ebenso der FNN Hinweis Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz.
Für die Mittelspannung gilt die TAB Mittelspannung und die TAR Mittelspannung (VDE-AR-N 4110)
- Kundeninformation TAB 2019
- TAB 2019
- VBEW Hinweise zur TAB 2019
- TAB Mittelspannung
- Zuständigkeiten Stromhausanschlusskästen
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz
- Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz
- Datenblatt für Ladeeinrichtungen
- Steckerfertige Erzeugungsanlage bis zu 600 W
- Hinweise zur Netzdienlichkeit von Ladeinfrastruktur
- §14a EnWG Information für Installateure
- §14a EnWG Kundeninformation
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz.
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) wurde am 7. November 2006 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 50, Seite 2477 veröffentlicht und trat zum 8. November 2006 in Kraft. Die NAV löst damit die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) vom 29. Juni 1979 ab. Die NAV regelt die Allgemeinen Bedingungen sowohl für Netzanschlussverträge in der Niederspannung, die mit den Stadtwerken Bad Tölz GmbH ab dem 8. November 2006 neu abgeschlossen werden, als auch für alle Anschlussnutzungsverhältnisse in der Niederspannung. Ebenso gilt die NAV ab dem 8. November 2006 für alle Netzanschlussverträge in der Niederspannung, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden. Für die in der Niederspannung bis zum 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge gilt die NAV anstelle der AVBEltV als Allgemeine Bedingungen mit Wirkung zum 31.12.2006.
Netzanschlussverträge
- Netzanschlussvertrag Niederspannung
- Zusätzliche Bedingungen Stromversorgung
- Ergänzende Bedingungen Stromversorgung
- Dienstleistungsentgelte ab 01/2023
- Netzanschlussvertrag Mittelspannung
- Allgemeine Bedingungen Mittelspannung
Netzanschlussverfahren
Anpassung von laufenden Netzanschlussverträgen
Die NAV regelt die Allgemeinen Bedingungen sowohl für Netzanschlussverträge in der Niederspannung, die mit den Stadtwerken Bad Tölz GmbH ab dem 8. November 2006 neu abgeschlossen werden, als auch für alle Anschlussnutzungsverhältnisse in der Niederspannung. Ebenso gilt die NAV ab dem 8. November 2006 für alle Netzanschlussverträge in der Niederspannung, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden. Für die in der Niederspannung bis zum 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge gilt die NAV anstelle der AVBEltV als Allgemeine Bedingungen mit Wirkung zum 31.12.2006.
Netzzugang / Entgelte
Lieferantenrahmenvertrag
- Lieferantenrahmenvertrag
- Anlage b) Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
- Anlage c) EDI Vereinbarung
- Zertifikate
- Anlage d) Auftrag zur Sperrung der Anschlussnutzung
- Anlage e) Zuordnungsvereinbarung
- Muster Zuordnungsermächtigung
Netznutzungsvertrag
Netznutzungsvertrag-Strom über die Nutzung des Verteilernetzes in Nieder- oder Mittelspannung bei Lastprofilen (Niederspannung) oder registrierender ¼-h-Lastgangmessung durch den Anschlussnutzer (NNVS SLP- und RLM-Kunden)
Netzentgelte
Geltende Netzentgelte
Netzentgelte nach § 17 StromNEV und § 21 Abs. 3 EnWG
Bei Vorliegen von Änderungen nach § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) hat eine Anpassung der Erlösobergrenze durch den Netzbetreiber jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres zu erfolgen. Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH ermittelt unter Berücksichtigung dieser Änderungen und der Anpassung nach § 4 Abs. 4 ARegV die jeweils neue Erlösobergrenze und teilt diese der Landesregulierungsbehörde mit.
Dementsprechend passt die Stadtwerke Bad Tölz GmbH mit Wirkung zum 01.01.2024 ihre Netzentgelte an. Die endgültigen Netzentgelte, gültig ab 01.01.2024 wurden am 19.12.2023 veröffentlicht.
Die jeweils gültigen Netzentgelte stehen zum Download bereit.
Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichten Netznutzungsentgelte ab 01.01.2024 weiterhin unter dem Vorbehalt erfolgen, dass nicht aufgrund von Rechtsvorschriften oder durch behördliche Vorgaben sowie gerichtliche Entscheidungen eine weitere Anpassung der Netzentgelte erforderlich wird.
Das Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, das heißt, jeder Nutzer des Netzes der Stadtwerke Bad Tölz GmbH zahlt nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen.
Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine diskriminierungsfreie Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.
Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umsatzsteuer, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Umlage für abschaltbare Lasten und ggf. Konzessionsabgaben sowie andere Umlagen nicht in den Netzentgelten enthalten sind. Diese Mehrkosten werden zusätzlich zu den Netzentgelten erhoben.
In den Netzentgelten sind enthalten:
Kosten der vorgelagerten Netz- und Umspannebenen,
Bereitstellung der Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufbau und Betriebsführung),
Nutzung der Netzinfrastruktur (Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen usw.),
Deckung der beim Stromtransport auftretenden Netzverluste.
- Preisblatt Netznutzung Strom 2024 der Stadtwerke Bad Tölz GmbH
- Preisblatt §14a EnWG Stadtwerke Bad Tölz GmbH
- Preisblatt Netznutzung Strom 2023 der Stadtwerke Bad Tölz GmbH
- Preisblatt Netznutzung Strom 2022 der Stadtwerke Bad Tölz GmbH
- Mehr und Mindermengenpreise Strom
- Referenzpreisblatt gemäß §120 Abs.4 Satz 1 EnWG
Hochlastzeitfenster
Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV sind die Stadtwerke Bad Tölz GmbH verpflichtet, einem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht.
Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH hat nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur die entsprechenden Hochlastzeitfenster je Jahreszeit ermittelt. Auf Anfrage stellt die Stadtwerke Bad Tölz GmbH diese Hochlastzeitfenster ihren Netzkunden zur Verfügung.
Die mit dem Netznutzer zu treffende Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV unterliegt der Genehmigungspflicht durch die BNetzA und erlangt erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides ihre Gültigkeit. Weitere Voraussetzungen nach Leitfaden BNetzA
Die entsprechenden Hochlastzeitfenster stehen hier zum Download bereit.
Netzstrukturdaten
Jahreshöchstlast
Jahreshöchstlast MS | 10.113 | kW |
Jahreshöchstlast MS/NS | 9754 | kW |
Jahreshöchstlast NS | 8278 | kW |
Lastverlauf
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden
Summenlast der Fahrplanprognose
Restlastkurve der Lastprofilkunden
Höchstentnahmelast
Höchstlastentnahme aus der vorgelagerten Netzebene | 9493 | kW |
Einpeisungen pro Spannungsebene
Einspeisungen pro Spannungsebene:
Mittelspannung | 9.832.693 | kWh |
Umspannung | 3.447.131 | kWh |
Niederspannung | 5.660.715 | kWh |
Gesamteinspeisung | 18.940.539 | kWh |
Stromkreislängen
Freileitung:
Niederspannung | 3,983 | km |
Kabelleitungen:
Mittelspannung | 102,892 | km |
Niederspannung | 255,468 | km |
Installierte Leistung der Umspannebenen
Installierte Leistung der Umspannebenen:
MS/NS | 43325 | kVA |
Gesamleistung der Transformatoren | 43325 | kVA |
Entnommene Jahresarbeit
Im Vorjahr entnommene Jahresarbeit:
Mittelspannung | 6.207.317 | |
MS/NS | 7.611.464 | |
Niederspannung | 43.992.685 | |
Gesamt | 57.811.466 |
Anzahl der Entnahmestellen
Anzahl Entnahmestellen:
Mittelspannung | 11 | |
MS/NS | 46 | |
Niederspannung | 12658 | |
Gesamt | 12715 |
Versorgungsgebiet nach Einwohnern
Einwohner im Versorgungsgebiet:
Einwohner Bad Tölz | 19141 | |
Gesamt | 19141 |
Versorgte Fläche
Versorgte Fläche:
Geographische Fläche | 30,72 | km2 |
Versorgte Fläche | 10,69 | km2 |
Versorgungsgebiet Geographische Fläche
Anzahl der Entnahmestellen Leistungsmessung
Anzahl | 123 |
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Grundzuständiger Messstellenbetreiber im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Tölz sind die Stadtwerke Bad Tölz GmbH
Netzverluste
Summe der Netzverluste
Summe der Netzverluste (vorläufige Werte, Summenlastgänge folgen):
Mittelspannung | 456.192 | kWh |
Umspannung | 449.556 | kWh |
Niederspannung | 1.325.052 | kWh |
Gesamtsumme | 2.230.799 | kWh |
Jahresverlustenergie | 2.230.799 | kWh |
Netzverluste | 667 | kW |
Netzverluste MS | 159 | kW |
Netzverluste MN | 159 | kW |
Netzverluste NS | 363 | kW |
Summenlast Netzverluste
Mengen und Preise
Mengen der eingekauften Energie | 2.230799 | kWh |
Preise der eingekauften Energie | 143,73 | EUR/MWh |
Gesamtkosten Verlustenergie | 320632,74 | Euro |
Höhe der Beschaffungskosten
Beschaffungskosten für Verlustenergie :
Beschaffungskosten | 143,73 | Eur/MWh |
Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Bis zum 31. Dezember 2006 ist Grundversorger das Unternehmen, das die Aufgabe der allgemeinen Versorgung im Zeitpunkt des Inkrafttretens des EnWG durchgeführt hat.
Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben die Stadtwerke Bad Tölz GmbH der Grundversorger für Strom im jeweiligen Netzgebiet ist. Wenn Sie in diesem Gebiet elektrische Energie aus unserem Niederspannungsnetz entnehmen, ohne mit uns einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen zu haben, oder der Stromlieferant keine elektrische Energie entsprechend seinen vertraglichen Pflichten liefert, sind wir berechtigt, für diese Energieentnahme gesonderte Preise in Rechnung zu stellen.
Preise für Grundversorgung
Messstellenbetrieb
Messstellenverträge
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag-Strom
- Anlage 1 Ansprechpartner
- Anlage 2 Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen
- Preisblatt Messstellenbetrieb bis 31.12.2023
- Preisblatt Messstellenbetrieb ab 01.01.2024
- Messstellenvertrag
- Kommunikationsdatenblatt
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Messstellenbetrieb
Information über die zukünftige Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH bereitet sich derzeit auf einen Rollout intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen in ihrem Netzgebiet nach Maßgabe des Messstellenbetriebsgesetzes vor. Die Anzeige als grundzuständiger Messstellenbetreiber bei der Bundesnetzagentur ist erfolgt. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen, übernimmt die Stadtwerke Bad Tölz GmbH den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber zu den folgenden Konditionen, soweit nicht ein Dritter diesen nach den §§ 5 oder 6 MsbG durchführt.
Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten wie folgt mit intelligenten Messsystemen ausstatten:
Bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6000 Kilowattstunden sowie bei solchen Verbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht.
Bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.
Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH kann, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten wie folgt mit intelligenten Messsystemen ausstatten:
Bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6000 Kilowattstunden, sowie von Anlagen mit einer installierten Leistung über 1 bis einschließlich 7 Kilowatt.
Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die Stadtwerke Bad Tölz GmbH Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten.
Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH beginnen ab Juni 2019 in Neubauten und bei Turnuswechsel die jeweiligen Anlagen mit modernen Messeinrichtungen auszustatten.
Kontakt
Ansprechpartner
Ansprechpartner "Stromnetz":
Vorname | Christian | |
Name | Steinbacher | |
Strasse | An der Osterleite 2 | |
PLZ / Ort | 83646 Bad Tölz | |
Telefon | 08041/797/221 | |
Telefax | 08041/787/199 | |
steinbacher@stw-toelz.de |
Gasnetz
Einleitung Gasnetz
Einleitung Gasnetz
Beschreibung des Gasnetzes:
Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH betreiben ein rund 120 km langes Erdgasnetz in Bad Tölz. Ein Netzkopplungspunkt besteht zum vorgelagerten Verteilnetzbetreiber Energienetze Bayern. Das Gasnetz der Stadtwerke Bad Tölz GmbH wird in den Druckstufen, Hochdruck (BD 5 bar) und Niederdruck (BD 22 mbar) betrieben und umfasst ca. 2350 Ausspeisepunkte.
Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
Bedingungen für den Gastransport
Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH arbeitet nach den in der Kooperationsvereinbarung bestimmten Verfahrensregeln zur Buchung, Normierung, Abwicklung der Netznutzung sowie zum Bilanzausgleich.
Die Errichtung und der Betrieb von Gas-Netzanschlussleitungen erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und Verordnungen (z.B. Niederdruckanschlussverordnung - NDAV), Einhaltung der technischen Regeln und Normen, sowie der jeweiligen Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung.
Der Netzanschluss verbindet das Leitungsnetz der Stadtwerke Bad Tölz GmbH mit der Erdgasanlage des Netzanschlusskunden.
- Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
- Netzanschlussvertrag Gasnetz
- Zusätzliche Bedingungen Gasversorgung Stw
- Dienstleistungsentgelte ab 2023|01
- Ergänzende Bedingungen Gasversorgung
- Allgemeine Bedingungen Netzanschluss Mitteldruck (ABAAN-MD)
Technische Mindestanforderungen
Vertragsanpassung an das EnWG
Bestehende Verträge über den Netzanschluss sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Niederspannungsanschlussverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Niederspannungsanschlussverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG). Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH verlangt hiermit gegenüber allen Anschlussnehmern die Anpassung der bis einschließlich 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge an die entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes und der Niederspannungsanschlussverordnung. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung vom auf diese Bekanntmachung folgenden Tag. Von der Anpassung ausgenommen ist § 4 Abs. 1 NAV (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG, § 29 Abs. 1 NAV).
Wechsel des Netzbetreibers
Netzbetreiber im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Tölz GmbH sind gemäß abgeschlossenem Konzessionsvertrag bis 31.12.2038 die Stadtwerke Bad Tölz GmbH.
Netzanschluss Biogas
Bedingungen für den Netzanschluss
Netzzugang / Entgelte
Bedingungen Netzzugang und Netzentgelte
Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH stellen den Zugang zu ihrem Netz auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes vom 12.07.2005 sowie den entsprechenden Verordnungen (Gasnetzzugangs- und Netzentgeltverordnung) jedem diskriminierungsfrei nach § 20 Abs. 1 EnWG zur Verfügung.
Die Entgelte der Stadtwerke Bad Tölz GmbH für den Zugang zu ihrem Netz werden von der Landesregulierungsbehörde genehmigt
Die vorgelagerten Netzkosten sind im Preisblatt der Stadtwerke Bad Tölz GmbH mit gewäzten Kosten enthalten.
Die Bedingungen für die Durchführung des Netzzuganges bei Erdgas werden in den wesentlichen Geschäftsbedingungen beschrieben.
Die Preisblätter für die folgenden Jahre sind auf dieser Internetseite zum download veröffentlicht.
Für die Durchleitung von Erdgas durch das Netz der Stadtwerke Bad Tölz GmbH muss ein verbindlicher Lieferantenrahmenvertrag mit dem Transportkunden abgeschlossen werden.
Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH kann gemäß § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze (EO) vornehmen. Die daraus resultierende Anpassung der Netzentgelte ist nach § 20 Abs. 1 EnWG zum 15.10. eines Jahres als vorläufige Endgelte für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sofern dieses noch nicht final möglich ist, sind die Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben werden (Indikation).
Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichten Netznutzungsentgelte ab 01.01.2024 weiterhin unter dem Vorbehalt erfolgen, dass nicht aufgrund von Rechtsvorschriften oder durch behördliche Vorgaben sowie gerichtliche Entscheidungen eine weitere Anpassung der Netzentgelte erforderlich wird.
- Preisblatt Gas 2024 der Stadtwerke Bad Tölz GmbH
- Preisblatt Gas 2023 der Stadtwerke Bad Tölz GmbH
- Preisblatt Gas 2022 der Stadtwerke Bad Tölz GmbH
Neue Preise beantragt ab
Im Jahr 2023 beantragten die Stadtwerke Bad Tölz GmbH neue Entgelte für den Netzzugang Gas nach § 21 EnWG.
Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH verpflichten sich, bestehende Netzzugangsverträge an die in dieser Kooperationsvereinbarung enthaltenen Vertragsbedingungen anzupassen, falls der Transportkunde dies verlangt. Die Vertragspartner werden Transportkunden auf ihren Internetseiten über ihre Bereitschaft zur Anpassung bestehender Netzzugangsverträge informieren.
Netzentgelte, individuell
Bei den Stadtwerken Bad Tölz GmbH sind mit einzelnen Kunden keine individuellen Netzentgelte vereinbart.
Verträge und Verfahren
Netznutzungsvertrag
Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH stellen den Zugang zu ihrem Netz auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes vom 12.07.2005 sowie den entsprechenden Verordnungen (Gasnetzzugangs- und Netzentgeltverordnung) jedem diskriminierungsfrei nach § 20 Abs. 1 EnWG zur Verfügung.
Die Entgelte der Stadtwerke Bad Tölz GmbH für den Zugang zu ihrem Netz wurden von der Landesregulierungsbehörde genehmigt.
Die Bedingungen für die Durchführung des Netzzuganges bei Erdgas werden in den wesentlichen Geschäftsbedingungen beschrieben.
Für die Durchleitung von Erdgas durch das Netz der Stadtwerke Bad Tölz GmbH muss ein verbindlicher Lieferantenrahmenvertrag mit dem Transportkunden abgeschlossen werden.
angebotene Dienstleistungen
Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH bieten derzeit keine Systemdienstleistungen an.
In den unten angefügten Links stellen Ihnen die Stadtwerke Bad Tölz GmbH folgende Vertragsmuster zur Verfügung.
- Netzanschlussvertrag Niederdruck
- Netzanschlussvertrag Mitteldruck
- Anschlussnutzungsvertrag Mitteldruck
- ABAAN Mitteldruck
- Bestätigung Netzanschlussvertrag
- Kündigung des Netzanschlussverhältnisses
- Netzanschlussvertrag Niederdruck
- Netzanschlussvertrag Mitteldruck
- ABAAN Mitteldruck
- Anschlussnutzungsbestätigung
- Kündigung des Netzanschlussverhältnisses
Lieferantenrahmenvertrag
- Lieferantenrahmenvertrag
- Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
- EDI Vereinbarung
- Zertifikate
- Anlagen zum Lieferantenrahmenvertrag
- Anlage 8
Bedingungen für den Gastransport
Anschluss anderer Netze
Am Gasnetz der Stadtwerke Bad Tölz GmbH befindet sich kein nachgelagerter Netzbetreiber.
Desshalb sind keine Regeln für den Anschluss anderer Netze aufgestellt.
Netzbeschreibung
Gasnetzkarte
Die in § 222 GasNZV vorgeschriebene Gemeinsame Gasnetzkarte der Netzbetreiber finden Sie unter folgenden Link.
Gasbeschaffenheit
Das zu transportierende Erdgas muss eine Gasbeschaffenheit aufweisen, die eine Einspeisung unter Beachtung der eichrechtlichen Bestimmungen und unter Einhaltung des DVGW-Regelwerkes (Arbeitsblätter G 260 und G 685) erlaubt. Die Gasbeschaffenheit des eingespeisten Erdgases muss eine ordnungsgemäße Gasabrechnung und eine störungsfreie Gasanwendung erlauben und darf nicht zu Konflikten mit bestehenden vertraglichen Regelungen führen. Das zu transportierende Erdgas muss in seinen brenntechnischen Kenndaten sowie in seinen Gehalten an Gasbegleitstoffen dem H-Gas der 2. Gasfamilie entsprechen. Die durchschnittliche Gasbeschaffenheit bezüglich des Brennwertes HS,n nach ISO 6976 (Stand 1995) betrug für das Jahr 2009 bis 30.06.2009 an den Einspeisepunkten jeweils 11,13 kWh/m³.
Ab 01.01.2009 beträgt der Referenzbrennwert 11,20 kWh/m³.
Ein- und Ausspeisepunkte | Bad Tölz | |
Brennwert | 11,20 | kWh/m3 |
Bezeichnung der Netzkopplungspunkte zu Betreibern angrenzender Netze Gemeinsamer Netzkopplungspunkt besteht mit der Energienetze Bayern (ENB).
Netzkopplungspunkt | Angrenzender Netzbetreiber |
---|---|
Bad Tölz | Energienetze Bayern |
ETSO/EIC-Code Gauß-Krüger-Koordinaten | 37Z000000003126N Rechtswert:4468477 Hochwert: 5291019 |
Netzkopplungspunkt NKP 1:
Vorgelagertes Netz: | Energienetze Bayern | |
Brennwert | 11,20 | kWh/m3 |
Maximale Kapazität | 18000 | Hs,n |
Abrechnungsbrennwert
Abrechnungsbrennwert für RLM - Kunden:
Februar 2024 | 11,499 | kWh/Nm3 |
Januar 2024 | 11,516 | kWh/Nm3 |
Dezember 2023 | 11,528 | kWh/Nm3 |
November 2023 | 11,540 | kWh/Nm3 |
Oktober 2023 | 11,567 | kWh/Nm3 |
September 2023 | 11,589 | kWh/Nm3 |
August 2023 | 11,544 | kWh/Nm3 |
Juli 2023 | 11,569 | kWh/Nm3 |
Juni 2023 | 11,557 | kWh/Nm3 |
Mai 2023 | 11,557 | kWh/Nm3 |
April 2023 | 11,531 | kWh/Nm3 |
März 2023 | 11,461 | kWh/Nm3 |
Februar 2023 | 11,489 | kWh/Nm3 |
Zustandszahl | 0,898126000 |
Zuordenbarkeit jeder Entnahmestelle
Die Entnahmestellen der Stadtwerke Bad Tölz GmbH sind dem Marktgebiet THE (Trading Hub Europe) zugeordnet.
Standardlastprofile
Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH verwendet Standardlastprofile gem. § 29 GasNZV für Kunden ohne Leistungsmessung für Haushalt und Gewerbe. Zur Anwendung kommen dabei die synthetischen Lastprofile der TU-München.
Die zur Anwendung von Standardlastprofilen sowie von Differenzmengenberechnungen notwendigen Temperaturen basieren auf den Werten der Wetterstationen Bad Tölz
Klassifiziert sind die einzelnen Stationen bei meteomedia ag.
Die folgenden Standardlastprofile werden hierfür verwendet:
- Ein-, Zweifamilienhaus
- Mehrfamilienhaus
- Sonst. betriebl. Dienstleistungen
- Gebietskörperschaften, Kreditinstitute und Versicherungen,
- Organisationen ohne Erwerbszweck
- Gaststätten
Im Haushaltsbereich sind die gewichteten Sigmoidkoeffizienten für das Bundesland Bayern zu verwenden.
Eine detaillierte Beschreibung der Lastprofile sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie im beigefügten BGW/VKU Leitfaden.
- Anwendung von Standardlastprofilen zur Belieferung nicht leistungsgemessener Kunden
- Verfahrensspezifische SLP Parameter
Länge des Gasleitungsnetzes
§ 20 (1) i.V.m. § 21 (1) GasNZV: Netzbezogene Daten
Angaben
Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH betreiben ein ca 120 km langes Erdgasnetz in Bad Tölz. Ein Netzkopplungspunkt besteht zum vorgelagerten Verteilnetzbetreiber Energienetze Bayern. Das Gasnetz der Stadtwerke Bad Tölz GmbH wird in den Druckstufen, Hochdruck (BD 5 bar) und Niederdruck (BD 22 mbar) betrieben und umfasst ca. 2350 Ausspeisepunkte.
Länge des Gasleitungsnetzes:
Hochdrucknetz | 10,717 | km |
Niederdrucknetz | 109,219 | km |
Gesamt | 119,94 | km |
Länge des Hochdrucknetzes
Länge des Hochdrucknetzes:
-HD DN 110 - 225 | 3,361 | km |
HD DN < 110 | 7,356 | km |
gesamt | 10,717 | km |
Anzahl der Ein- und Ausspeisepunkte
Anzahl der Ausspeisepunkte :
-HD | 14 | Stück |
-ND | 2330 | Stück |
Netzstrukturdaten
entnommene Jahresarbeit
entnommene Jahresarbeit:
Jahreshöchstlast aller Entnahmen | 46085,99 | kWh |
Zeitpunkt des Auftretens | 21.01.2020 09:00:00 | |
Gesamt | 145.210.414 | kWh |
Jahreshöchstlast
Jahreshöchstlast:
Höchste Stundenleistung | 46.085,99 | kWh |
Zeitpunkt der höchsten Stundenleistung | 21.01.2021 09:00 | |
Einspeisung | 145.210.414 | kWh |
Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Bis zum 31. Dezember 2006 ist Grundversorger das Unternehmen, das die Aufgabe der allgemeinen Versorgung im Zeitpunkt des Inkrafttretens des EnWG durchgeführt hat.
Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben die Stadtwerke Bad Tölz GmbH der Grundversorger für Gas im jeweiligen Netzgebiet ist. Wenn Sie in diesem Gebiet Energie aus unserem Gasverteilungsnetz entnehmen, ohne mit uns einen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen zu haben, oder der Gaslieferant keine Energie entsprechend seinen vertraglichen Pflichten liefert, sind wir berechtigt, für diese Energieentnahme gesonderte Preise in Rechnung zu stellen.
Bedingungen Grundversorgung
Hiermit geben wir bekannt, dass die allgemeinen Bedingungen sowie die Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Bad Tölz GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen sowie den Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Bad Tölz GmbH für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas entsprechen.
Preise für Grundversorgung
Kontakt
Ansprechpartner
Ansprechpartner "Erdgasnetz":
Abteilung | Gas / Wasserversorgung | |
Name | Stahl | 1 |
Vorname | Wolfgang | 2 |
Strasse | An der Osterleite 2 | 3 |
PLZ / Ort | 83646 Bad Tölz | 4 |
Telefon | 08041/797231 | 5 |
Telefax | 08041/797199 | 6 |
stahl@stw-toelz.de | 7 |
KoV
Kooperationsvereinbarung
Ergänzungen zu den Netzzugangsbedingungen (§§ 20, 28; 29 und 30 NZB)
Laut Kooperationsvereinbarung sind die Netzzugangsbedingungen um folgende Angaben zu ergänzen:
- Operating Manual (diverse Stellen NZB)
- Verfahrensvorgaben zur Nominierung von Verbrauchern mit Standard Lastprofil (§ 20 Abs. 4 NZB)
- Regelungen des Netzbetreibers zur Messung an Ein- und Ausspeisepunkten (§ 28 Abs. 2 NZB)
- Technische Anforderungen an Ein- und Ausspeisepunkten (§ 29 Abs. 1 NZB)
- Entgelt- und Zahlungsbedingungen (§ 37 Abs.1 NZB)
- Die in den Punkten 1 bis 5 genannten Unterlagen sind derzeit noch teilweise in Bearbeitung bei den Verbänden. Sobald die abgestimmten Vertragsmuster/Unterlagen vorliegen, werden diese auf die Belange der Stadtwerke Bad Tölz GmbH angepasst und an dieser Stelle veröffentlicht.