Veröffentlichungspflichten Netzbetreiber
Stromnetz
Das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Konstanz GmbH umfasst die Gemarkungen Konstanz, Dettingen, Dingelsdorf und Litzelstetten.
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit der Stadtwerke Konstanz GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten.
Netzanschluss
Technische Mindestanforderungen
Für das Niederspannungsnetz
Als Technische Anschlussbedingungen der Stadtwerke Konstanz GmbH (TAB) in Niederspannung gelten im Grunde die "Technischen Anschlussbedingungen Baden-Württemberg 2019 (Tab BW; Ausgabe April 2019; VfEW)" und soweit relevant, die "Technische Anwendungsregel VDE-AR-N-4105" des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Ergänzend hierzu gelten für das Netzgebiet der Stadtwerke Konstanz GmbH die "Ergänzungen zur TAB BW 2019 NS".
Für das Mittelspannungsnetz
Bei Anschlüssen aus dem Mittelspannungsnetz sind als Technische Anschlussbedingungen die "Technische Anwendungsregel VDE-AR-N-4110" des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) in ihrer jeweils gültigen Fassung bindend.
Ergänzend hierzu gelten für das Netzgebiet der Stadtwerke Konstanz GmbH die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (TAB Mittelspannung SWK).
Vorgenannte Schriftstücke sind Bestandteil des Netzanschlussvertrages, deren Anforderungen sind Ausdruck der allgemein anerkannten Regeln der Technik, deren Einhaltung gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 1 EnWG vermutet wird, sofern die aktuellen Regeln der einschlägigen Fachverbände (z.B. VfEW, VDE) eingehalten werden. Abweichungen sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Netzbetreibers zulässig.
Die VDE-AR-N-4105 bzw. VDE-AR-N-4110 liegen im Betriebsbüro Energienetze bei der Stadtwerke Konstanz GmbH zur Einsichtnahme aus, oder können über den VDE bezogen werden.
Vertragsanpassungsmöglichkeiten
Niederspannungsanschlussverordnung
Zum 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV BGBl. I 2006, S. 2477 vom 01.11.2006) in Kraft getreten. Die NAV hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit in Niederspannung an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach § 29 Abs. 1 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf den AVBEltV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV erfolgt mit Wirkung auf den 08.05.2007. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Für das Niederspannungsnetz
- Netzanschlussvertrag Niederspannung
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- Ergänzende Bedingungen zur NAV der Stadtwerke Konstanz GmbH
- Technische Anschlussbedingungen BW 2109 vfew
- Ergänzungen zur TAB BW 2019 der SWK
Für das Mittelspannungsnetz
- Netzanschlussvertrag Mittelspannung
- Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung
- Beschreibung des Netzanschlusses/der Netzanschlüsse und der Eigentumsgrenzen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung
- Ergänzungen zur VDE-AR-N 4110 der SWK
Für Erzeugungsanlagen
Baukostenzuschuss / Netzanschlusskosten
Netzanschlusskosten werden individuell nach Aufwand angeboten.
Netzanschlussverfahren
Aufgrund der geringen Leitungslänge und der beschränkten Transportkapazität des vorgelagerten Netzes sehen wir derzeit von einer Veröffentlichung entsprechender Regelungen ab. Ferner liegen bis heute weder Anschlussbegehren noch Kenntnisse über geplante Anlagen vor.
Netzzugang / Entgelte
Netznutzungsvertrag
- Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag (gültig ab 01.04.2022)
- Preisblatt Strom 2024
- Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
- Kontaktdatenblatt Netznutzer / Lieferant
- Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Sperrauftrag
- Zuordnungsvereinbarung
Geltende Netzentgelte
- Preisblatt Strom 2022
- Preisblatt Strom 2023
- Preisblatt Strom 2024
- Aufschlag bei abweichender Spannungsebene Messung/Entnahme
- Referenzpreisblatt vermiedene Netzentgelte ab 2018
Hochlastzeitfenster
Schwachlastzeiten:
Die Schwachlastzeiten (NT) der Stadtwerke Konstanz GmbH liegen zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr.
Vereinbarung über individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV (atypische Netznutzung):
Abnahmestelle mit Marktlokation: 51426903774, Netzebene Mittelspannung, 78467 Konstanz
Abnahmestelle mit Marktlokation: 51426754292, Netzebene Mittelspannung, 78467 Konstanz
Netzstrukturdaten
Jahreshöchstlast
Hochspannung | 44,08 | MW |
Umspannung HS/MS | 43,97 | MW |
Mittelspannung | 44,10 | MW |
Umspannung MS/NS | 32,29 | MW |
Niederspannung | 32,57 | MW |
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden
Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden | 26,6 | MV |
Höchstentnahmelast
Höchstentnahmelast aus der vorgelagerten Netzebene | 44,08 | MW |
Bezug aus der vorgelagerten Netzebene | 234.727.060 | MWh |
Einspeisungen pro Spannungsebene
Hochspannung | 234.727.060 | kWh |
Mittelspannung | 2.967.352 | kWh |
Niederspannung | 23.066.777 | kWh |
Stromkreislängen
Freileitung:
Hochspannung | 8,813 | km |
Mittelspannung | 0 | km |
Niederspannung | 1,480 | km |
Kabelleitungen:
Hochspannung | 8,178 | km |
Mittelspannung | 219,031 | km |
Niederspannung | 765,056 | km |
Installierte Leistung der Umspannebenen
Umspannung HS/MS | 120.000 | kVA |
Umspannung MS/NS | 152.000 | kVA |
Entnommene Jahresarbeit
Mittelspannung | 80.114.299 | kWh |
Umspannung MS/NS | 7.608.483 | kWh |
Niederspannung | 167.043.123 | kWh |
Anzahl der Entnahmestellen
Mittelspannung | 91 | |
Umspannung MS/NS | 40 | |
Niederspannung | 55.084 |
Versorgungsgebiet nach Einwohnern
Einwohner Konstanz | 88.450 |
Versorgte Fläche
Versorgte Fläche | 15,03 | km² |
Versorgungsgebiet Geographische Fläche
Geographische Fläche | 54,11 | km² |
Anzahl der Entnahmestellen Leistungsmessung
Entnahmestellen mit viertelstündl. registrierender Leistungsmessung | 421 | |
Entnahmestellen mit Zählerstandsgangmessung | 169 | |
Sonstige Entnahmestellen | 54.625 |
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Stadtwerke Konstanz GmbH
Netzverluste
Summe der Netzverluste
Umspannung HS/MS | 513.899 | kWh |
Mittelspannung | 856.458 | kWh |
Umspannung MS/NS | 1.712.955 | kWh |
Niederspannung | 2.911.973 | kWh |
Summe | 5.995.284 | kWh |
Summenlast Netzverluste
Mengen und Preise
Mengen der ausgeschriebenen Verlustenergie | 6.409.766 | kWh |
Preise der ausgeschriebenen Verlustenergie | 5,873 | ct / kWh |
Höhe der Durchschnittsverluste
Umspannung HS/MS | 0,22 | % |
Mittelspannung | 0,36 | % |
Umspannung MS/NS | 1,09 | % |
Niederspannung | 1,71 | % |
Differenzmenge
Entgelt für die Jahresmehr- / Mindermengen
Die aktuellen Preise finden Sie unter www.bdew.de
EEG
Bericht über die Ermittlung der EEG-Umlage
Durch die Überarbeitung des § 77 EEG (Information der Öffentlichkeit) in der Version von 2017 wurden die Veröffentlichungspflichten vom Netzbetreiber auf den Übertragungsnetzbetreiber übertragen. Die bisher hier veröffentlichten Daten über die Einspeiseanlagen sowie den Bericht über die Datenermittlung finden Sie in Zukunft auf der Seite des Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW GmbH.
EEG Einspeisemanagement
Sämtliche Unterlagen zum EEG Einspeisemanagement finden Sie unter folgendem Link:
https://www.stadtwerke-konstanz.de/netze/einspeisung/
Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Grundversorger für das Konzessionsgebiet der Stadt Konstanz (festgestellt am 01.07.2021):
Stadtwerke Konstanz GmbH
Max-Stromeyer-Str. 21 - 29, 78467 Konstanz
Telefon: 07531/803-0
Die Feststellung des Grundversorgers erfolgt alle 3 Jahre. Somit hat diese Feststellung eine Gültigkeit bis 2024.
Bedingungen Grundversorgung
Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV (siehe unter Gesetzliche Grundlagen)
Niederspannungsanschlussverordnung - NAV (siehe unter Gesetzliche Grundlagen)
Preise für Grundversorgung
- Preise für die Grundversorgung in Niederspannung - Eintarifzähler
-
- Preise für die Grundversorgung in Niederspannung - Zweitarifzähler
Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung
Bedingungen Ersatzversorgung
Für die Ersatzversorgung gelten die Bedingungen der Grundversorgung.
Preise für Ersatzversorgung
- Preise für die Ersatzversorgung von Kunden in Niederspannung - Eintarifzähler
- Preise für die Ersatzversorgung von Kunden in Niederspannung - Zweitarifzähler
Stromkennzeichnung
Versorgungsunterbrechungen, Schlichtungsstelle
Kontakt
Ansprechpartner
Impressum
Stadtwerke Konstanz GmbH
Geschäftsführer Dr. Norbert Reuter
Max-Stromeyer-Str. 21–29
78467 Konstanz
Telefon: 07531 803-0
Telefax: 07531 803-5123
E-Mail: info(at)stadtwerke-konstanz.de
Internet: www.stadtwerke-konstanz.de
Sitz: Konstanz
Handelsregistereintrag: Amtsgericht Freiburg i. Br., Nr. HR B 381756
Ust-ID: DE 212 144 696
Zuständige Aufsichtsbehörde für den Netzbetreiber:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Referat Landesregulierungsbehörde, Energiekartellbehörde
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
www.versorger-bw.de
www.um.baden-wuerttemberg.de
Haftungsausschluss
Die Informationen auf diesem Server werden mit größter Sorgfalt erstellt. Die Stadtwerke Konstanz GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Vollständigkeit oder Eignung für bestimmte Verwendungszwecke. Sämtliche Angaben auf dieser Seite dienen allein der Information und sind nicht verbindlich. Sie stehen unter dem Vorbehalt jederzeitiger Änderung. Eine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Aussagen wird nicht übernommen.
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Gasnetz
Die Stadtwerke Konstanz GmbH versorgt als Verteilnetzbetreiber die Gemeinden Konstanz und Öhningen, sowie die dazwischen liegenden Schweizer Gemeinden bis Stein am Rhein. Die hier angegebenen Strukturdaten beziehen sich auf das komplette Versorgungsgebiet.
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit der Stadtwerke Konstanz GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten.
Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
- Netzanschlussvertrag Niederdruck
- Niederdruckanschlussverordnung - NDAV (gilt für Anlagen, die nach dem 08.11.2006 errichtet wurden)
- Ergänzende Bedingungen zur NDAV
- Technische Anschlussbedingungen Gas Niederdruck (TAB Gas)
- Netzanschlussvertrag Gas Mitteldruck
- Anschlussnutzungsvertrag Mitteldruck/Hochdruck
- Beschreibung des Netzanschlusses/der Netzanschlüsse und der Eigentumsgrenzen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Gas) bei Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck (AGB Anschluss)
Technische Mindestanforderungen
Die Stadtwerke Konstanz GmbH als Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.
Die technischen Mindestanforderungen müssen die Interoperabilität der Netze sicherstellen sowie sachlich gerechtfertigt und nichtdiskriminierend sein. Die Interoperabilität umfasst insbesondere die technischen Anschlussbedingungen und die Bedingungen für netzverträgliche Gasbeschaffenheiten unter Einschluss von Gas aus Biomasse oder anderen Gasarten, soweit sie technisch und ohne Beeinträchtigung der Sicherheit in das Gasversorgungsnetz eingespeist oder durch dieses Netz transportiert werden können.
Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Die technischen Mindestanforderungen richten sich nach folgenden zentralen Regelwerken und Normen:
- DVGW Arbeitsblatt G 2000, Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze
- DVGW Arbeitsblatt G260, Gasbeschaffenheit
- DVGW Arbeitsblatt G 280-1, Gasodorierung
- DVGW Arbeitsblatt G 462, Gasleitungen aus Stahlrohren bis 16 bar Betriebsdruck- Errichtung
- DVGW Arbeitsblatt G 465-1, Überprüfung von Gasrohrnetzen mit einem Betriebsdruck bis 4 bar
- DVGW Arbeitsblatt G 466-1; Gasleitungen aus Stahlrohren für einen Betriebsdruck größer als 5 bar – Instandhaltung
- DVGW Arbeitsblatt G 472, Gasleitungen bis 10 bar Betreibsdruck aus Polyethylen (PE80, PE 100und PE-Xa) – Errichtung
- DVGW Arbeitsblatt G 486, Realgasfaktoren und Kompressibilitätszahlen von Erdgasen
- DVGW Arbeitsblatt G 488, Anlagen für die Gasbeschaffenheit- Planung, Errichtung und Betrieb
- DVGW Arbeitsblatt G 491, Gas-Druckregelanlagen für Eingangsdrücke bis einschließlich 100 bar – Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme und Betrieb
- DVGW Arbeitsblatt G 492, Gas- Messanlagen für Betriebsdruck bis einschließlich 100 bar –Planung, Fertigung Errichtung
- DVGW Arbeitsblatt G 495, Gasanlagen – Instandhaltung
- DVGW Arbeitsblatt G 685, Gasabrechnung
- DVGW Arbeitsblatt GW 1200, Grundsätze und Organisation des Bereitschaftsdienstes für Gas- und Wasserversorgungsunternehmen.
Die Stadtwerke Konstanz GmbH behalten sich vor im Netzanschlussvertrag gesonderte, kundenspezifische Anforderungen an den Netzanschluss zu fordern.
Anschlussnehmer und Anschlussnutzer sind verpflichtet diesen Anforderungen nachzukommen. Die Stadtwerke Konstanz GmbH prüfen die Einhaltung dieser Forderungen. Der Anschlussnehmer oder -nutzer hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Stadtwerke Konstanz GmbH, den Zutritt zu seinen Anlagen zu gestatten.
Eine Aktualisierung und Anpassung dieser Technischen Mindestanforderung erfolgt berechtigterweise durch die Stadtwerke Konstanz GmbH
Vertragsanpassung an das EnWG
Niederdruckanschlussverordnung
Zum 08.11.2006 ist die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV, GBGI., S 2477 vom 01.11.2006) in Kraft getreten. NDAV hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit in Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach § 29 Abs. 1 NDAV in Verbindung mit§ 15 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf den AVBGasV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NDAV unmittelbar, eine Anpassung ist nicht erforderlich.
Netzanschluss Biogas
Bedingungen für den Netzanschluss
Darstellung Netzauslastung
Im Gasnetz bestehen derzeit keine Engpässe.
Verträge und Verfahren
Lieferantenrahmenvertrag
- Lieferantenrahmenvertrag Gas (KoV XIII.1)
- Anlage 1 - Preisblätter für den Netzzugang 2024
- Anlage 2 - Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
- Anlage 3 - EDI-Vereinbarung
- Anlage 4 - Ergänzende Geschäftsbedingungen
- Anlage 5 - Standardlastprofilverfahren
- Anlage 6 - § 18 NDAV
- Anlage 7 - Begriffsbestimmungen
- Anlage 8 - Unterbrechung der Anschlussnutzung
- Anlage 8.1 - Musterauftrag zur Sperrung
- Anlage 8.2 - Rückmeldung der Sperrung
- Anlage 8.3 - Musterauftrag zur Entsperrung
- Anlage 8.4 - Rückmeldung der Entsperrung
- Kontaktdatenblatt Lieferant
Bedingungen für den Gastransport
angebotene Dienstleistungen
Odorierung
Erdgasvorwärmung
Netzbeschreibung
Beschreibung des Gasnetzes
Die Stadtwerke Konstanz GmbH betreibt in ihrem Netzgebiet ein Gasnetz mit verschiedenen Druckstufen. Das Transportnetz wird mit einem Druck von 2,5 bar betrieben. Für die Netzkunden steht ein 23 mbar Versorgungsnetz zur Verfügung. Großkunden werden über separate Druckreglerstationen angebunden.
Gasnetzkarte
Gasbeschaffenheit
Der Brennwert ist für alle Ein- und Ausspeisepunkte der selbe. Nach Berechnungsvorschrift des DVGW Arbeitsblattes G685 errechnet sich die Zustandszahl Z unter anderem aus der geodätischen Höhe des Ausspeisepunktes. Wir verweisen deshalb auf die veröffentlichte Tabelle der Höhenzonen.
Für den Allokationsbrennwert wird rollierend jeden Monat der Abrechnungsbrennwert des Vormonats als Allokationsbrennwert des Folgemonats eingespielt (Bsp: Abrechnungsbrennwert September = Allokationsbrennwert November). Dieses Verfahren wird erstmalig für Januar 2016 angewendet.
Höhenzone mit Zustandszahl:
100 - Altstadt (PLZ 78462) | 0,9271 | |
110 - Konstanz (PLZ 78467 und 78464) | 0,9253 | |
120 - Dingelsdorf | 0,9253 | |
130 - Wallhausen | 0,9243 | |
140 - Öhningen (PLZ 78337) | 0,9234 | |
150 - Litzelstetten | 0,9215 | |
160 - Oberdorf | 0,9206 | |
170 - Dettingen | 0,9196 |
Abrechnungsbrennwert
Abrechnungsbrennwert der Vormonate:
Januar 2024 | 11,534 | kWh/Nm³ |
Februar 2024 | 11,503 | kWh/Nm³ |
März 2024 | 11,506 | kWh/Nm³ |
April 2023 | 11,526 | kWh/Nm³ |
Mai 2023 | 11,558 | kWh/Nm³ |
Juni 2023 | 11,570 | kWh/Nm³ |
Juli 2023 | 11,589 | kWh/Nm³ |
August 2023 | 11,549 | kWh/Nm³ |
September 2023 | 11,606 | kWh/Nm³ |
Oktober 2023 | 11,568 | kWh/Nm³ |
November 2023 | 11,522 | kWh/Nm³ |
Dezember 2023 | 11,492 | kWh/Nm³ |
Zuordenbarkeit jeder Entnahmestelle
Alle Entnahmestellen im Netzgebiet der Stadtwerke Konstanz GmbH sind dem Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) zugeordnet.
Standardlastprofile
Für die Abwicklung der Gaslieferung an Letztverbraucher (bis zu einer max. stündlichen Ausspeiseleistung von 500 kW und bis zu einer jährlichen Entnahme von 1,5 GWh) verwenden die Stadtwerke Konstanz GmbH standardisierte Lastprofile. Dabei kommen die Standardlastprofile der TU München 2005 zur Anwendung.
Länge des Gasleitungsnetzes
Länge des Gasleitungsnetzes getrennt nach Versorgungsgebieten und Druckstufe inkl. Hausanschlussleitungen:
Hochdruck | 112.283 | m |
Mitteldruck | 5.144 | m |
Niederdruck | 511.450 | m |
Länge des Hochdrucknetzes
Länge des Hochdrucknetzes getrennt nach Leitungsdurchmesserklassen:
Klasse A (DN: X>=1000) | 114 | m |
Klasse E (DN: 200<=X<350 / da: 225<=X<355) | 30.606 | m |
Klasse F (DN: 100<=X<200 / da: 110<=X<225) | 79.063 | m |
Klasse G (DN: X<100 / da: X<110) | 2.501 | m |
Anzahl der Ein- und Ausspeisepunkte
Anzahl der Ausspeisepunkte nach Druckstufen inkl. Ausspeisepunkte an nachgelagerte Netze:
Hochdruck | 152 | Stück |
Mitteldruck | 21 | Stück |
Niederdruck | 11.337 | Stück |
Netzkopplungspunkte
Netzkopplungspunkt Konstanz:
Vorgelagertes Netz | terranets bw GmbH | |
Maximale Kapazität | 23.161 | m³/h |
ETSO/EIC-Code | 37Z0000000015851 |
Noteinspeisung Netze BW GmbH:
Da es sich hier um einen Noteinspeisepunkt handelt, sind keine Angaben zu technischen Daten verfügbar.
Netzstrukturdaten
entnommene Jahresarbeit
entnommene Jahresarbeit:
Jahresarbeit aller Entnahmen | 735.922.774 | kWh |
Jahreshöchstlast
Jahreshöchstlast:
Höchste Stundenleistung | 253,123 | MW |
Zeitpunkt der höchsten Stundenleistung | 09.02.2023 / 08:00 Uhr |
Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Grundversorger für das Konzessionsgebiet der Stadt Konstanz und der Gemeinde Öhningen (festgestellt am 01.07.2021):
Stadtwerke Konstanz GmbH
Max-Stromeyer-Str. 21 - 29, 78467 Konstanz
Telefon: 07531/803-0
Die Feststellung des Grundversorgers erfolgt alle 3 Jahre. Somit hat diese Feststellung eine Gültigkeit bis 2024.
Bedingungen Grundversorgung
Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV (siehe unter Gesetzliche Grundlagen)
Niederdruckanschlussverordnung - NDAV (siehe unter Gesetzliche Grundlagen)
Preise für Grundversorgung
- Preise für die Grundversorgung von Kunden in Niederdruck - Konstanz
- Preise für die Grundversorgung von Kunden in Niederdruck - Öhningen
Bedingungen Ersatzversorgung
Für die Ersatzversorgung gelten die Bedingungen der Grundversorgung.
Versorgungsunterbrechungen, Streitschlichtungsstelle
Kontakt
Ansprechpartner
Impressum
Stadtwerke Konstanz GmbH
Geschäftsführer Dr. Norbert Reuter
Max-Stromeyer-Str. 21–29
78467 Konstanz
Telefon: 07531 803-0
Telefax: 07531 803-5123
E-Mail: info(at)stadtwerke-konstanz.de
Internet: www.stadtwerke-konstanz.de
Sitz: Konstanz
Handelsregistereintrag: Amtsgericht Freiburg i. Br., Nr. HR B 381756
Ust-ID: DE 212 144 696
Zuständige Aufsichtsbehörde für den Netzbetreiber:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Referat Landesregulierungsbehörde, Energiekartellbehörde
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
www.versorger-bw.de
www.um.baden-wuerttemberg.de
Haftungsausschluss
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Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen (Stromnetz)
- Energiewirtschaftsgesetz - EnWG
- Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV
- Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV
- Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV
- Niederspannungsanschlussverordnung - NAV
- Marktstammdatenregisterverordnung - MaStRV
- Info Registrierungspflicht gem. § 16 Abs.3 Satz 1 AnlRegV
- Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG
- EEG Ausgleichsmechanismusverordnung - AusglMechV
- Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG
Gesetzliche Grundlagen (Erdgasnetz)
- Energiewirtschaftsgesetz - EnWG
- Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV
- Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV
- Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV
- Niederdruckanschlussverordnung - NDAV
Die hier aufgeführten Gesetzesgrundlagen wurden der Webseite http://www.gesetze-im-internet.de entnommen. Die Juris selbst übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der auf der juris Website zur Verfügung gestellten Inhalte, auch wenn diese mit größter Sorgfalt erstellt werden.
Wir sind stets bemüht, die Informationen zum Inhalt dieser Gesetze und Verordnungen in unserem Internetauftritt so aktuell und vollständig wie möglich zu halten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Inhalte von "Gesetzliche Grundlagen" nur eine allgemeine Information darstellen, die wir mit großer Sorgfalt zusammenstellen. Trotz der angewandten Sorgfalt kann von uns keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernommen werden.
Messstellen
Messstellen
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Am 2. September 2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (BGBl. I, S. 2034) in Kraft getreten. Es setzt in Artikel 1 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft, das umfangreiche Vorgaben zum Inhalt von Messstellenverträgen im Sinne von § 9 MsbG trifft. Das MsbG ersetzt zugleich die §§ 21b-21i Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Messzugangsverordnung (MessZV). Aufgrund dieser Änderungen des Rechtsrahmens wurde der Messstellenrahmenvertrag von der Bundesnetzagentur aktualisiert. (Beschlüsse BK6-17-042 (Strom) und BK7-17-026 (Gas) vom 23.08.2017.)
Parteien des Vertrages sind der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen (Netzbetreiber) in dessen Netzgebiet der Messstellenbetrieb erbracht werden soll und der vom Anschlussnutzer / Anschlussnehmer beauftragte Messstellbetreiber, der nicht mit dem grundzuständigen Messstellenbetreiber identisch ist (d.h. dem wettbewerblichen Messstellenbetreiber).
Strom
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
- Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Strom
- Techn. Anschlussbedingungen BW Niederspannung
- Abrechnungsvereinbarung Lieferant / gMSB
Energieserviceanbieter - Vertragsdokumente
- Vertrag_Kommunikation ESA-MSB
- Anlage 1 - Leistungskatalog
- Anlage 2 - Preisblatt
- Anlage 3 - SEPA-Mandat
- Anlage 4 - Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten
- 1 Anlage-Muster-Einwilligungserklärung-Messlokationen_Version 1.1
- 1 Muster-Einwilligungserklärung-AN-ESA-Messlokationen_Version 1.1
- 2 Anlage-Muster-Einwilligungserklärung-Marktlokationen-Tranchen_Version 1.1
- 2 Muster-Einwilligungserklärung-AN-ESA-Marktlokationen-Tranchen_Version 1.1
Gas
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas
- Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Gas
- Technische Anschlussbedingungen SWK Gas Niederdruck
Kontaktdaten
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Veröffentlichungspflichten gemäß § 37 Abs. 1 MsbG
- Preisblatt für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen
- Beschreibung von Standard- und Zusatzleistungen
- Umfang der Verpflichtungen aus § 29 MsbG
- Messstellenvertrag zwischen gMSB und Anschlussnutzer
- Bedienungsanleitung moderne Messeinrichtung Q3M
- Bedienungsanleitung moderne Messeinrichtung MT631
Gesetze
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit der Stadtwerke Konstanz GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten.