Netzanschluss

Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung

Bedingungen  für die Erbringung von Ausgleichsleistungen

Die Erbringung von Ausgleichsleistungen hat die MEGA im Rahmen des Netzbetreiberbilanzkreis-Vertrages der WINGAS-Transport übertragen.

Bei allen Maßnahmen, wie dem Netzanschluss, der Netzanschlussänderung, diese umfassen den Umbau, Erweiterung und Änderung der Netzanschlusskapazität, und dem Netzanschlussrückbau und -demontage, beziehen wir uns auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Diese gelten für die Planung, Errichtung, Prüfung, In- und Außerbetriebnahme, Betrieb, Instandhaltung und Änderungen von Netzanschlüssen zur Ausspeisung von Erdgas aus dem Erdgasverteilnetz der MEGA. Es gelten die Gesetze, Verordnungen der BRD und des Landes NRW, sowie und Regeln des DVGW e.V. (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V., Bonn). Der Anschlussnehmer sichert zu, dass er diese Technischen Anschlussbedingungen Gas und die allgemein anerkannten Regeln der Technik an seine Auftragnehmer zur Planung, Errichtung, Prüfung, In- und Außerbetriebnahme, Betrieb, Instandhaltung und Änderung seiner Gasanlage übergibt und die Einhaltung sicherstellt.

Technische Mindestanforderungen

Die Technischen Anschlussbedingungen Gas konkretisieren die Anforderungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Nie-derdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV). MEGA bezieht sich bei allen Maßnahmen wie dem Netzanschluss, der Netzanschlussänderung, umfassen den Umbau, Erweiterung und Änderung der Netzanschlusskapazität, und dem Netzanschlussrückbau und -demontage, auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Diese gelten für die Planung, Errichtung, Prüfung, In- und Außerbetriebnahme, Betrieb, Instandhaltung und Änderungen von Netzanschlüssen zur Ausspeisung von Erdgas aus dem Erdgasverteilnetz der MEGA. Es gelten die Gesetze, Verordnungen der BRD und des Landes NRW, sowie und Regeln des DVGW e.V. (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V., Bonn). Der Anschlussnehmer sichert zu, dass er diese Technischen Anschlussbedingungen Gas und die allgemein anerkannten Regeln der Technik an seine Auftragnehmer zur Planung, Errichtung, Prüfung, In- und Außerbetriebnahme, Betrieb, Instandhaltung und Änderung seiner Gasanlage übergibt und die Einhaltung sicherstellt.