Stromnetz
Netzanschluss
Anmeldung zum Netzanschluss
Sie möchten für Ihr Haus, Ihre Firma bzw. Ihr Grundstück
- einen neuen Strom-Hausanschluss errichten lassen,
- den vorhandenen Netzanschluss ändern oder
- die Anschlussleitung Ihrer elektrischen Anlage erhöhen?
Die wichtigsten Schritte von der Anfrage bis zur Fertigstellung Ihres Netzanschlusses:
1. Die schriftliche Anfrage
Gemeinsam mit einer Installateurverzeichnis Sachsen Ost eingetragenen Elektrofachfirma teilen Sie uns Ihr Anliegen mittels des Vordrucks "Anmeldung zum Netzanschluss" mit. Am besten Sie legen einen Lageplan oder den aktuellen Flurkartenauszug bei.
- Anmeldung zum Netzanschluss Strom (PDF)
- EWB - Datenblatt für den Anschluss von Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (PDF)
- Datenblatt für den Anschluss von Netzersatzanlagen (PDF)
- Datenblatt für den Anschluss von Elektro-Wärmepumpenanlagen (PDF)
- Datenblatt für den Anschluss von Elektro-Wärmespeicheranlagen (PDF)
- EWB - Datenblatt für den Anschluss von Geräten mit Anschnittsteuerung, Gleichrichtung oder Schwingungspaketsteuerung (PDF)
- Datenblatt für den Anschluss von Motoren (Aufzüge, Pumpen etc.) (PDF)
- Datenblatt für den Anschluss von Röntgengeräten (PDF)
- Datenblatt für den Anschluss von Schweißgeräten (PDF)
- Datenblatt für den Anschluss von Transformatoren (PDF)
2. Das Kostenangebot
Für die Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses senden wir Ihnen einen Netzanschlussvertrag zu, aus welchem Sie die Kosten entnehmen können. Mit der Unterzeichnung erteilen Sie Ihren verbindlichen Auftrag zur Ausführung des Vorhabens.
3. Die Errichtung des Netzanschlusses
Nach Abschluss der Projektierungsarbeiten teilen wir Ihnen die bauausführende Vertragsfirma der EWB und den für Sie zuständigen Ansprechpartner mit. Den Ausführungstermin stimmen wir mit Ihnen ab.
4. Die Inbetriebsetzung
Die von Ihnen beauftragte Fachfirma teilt uns die Fertigstellung Ihrer Kundenanlage anhand der Fertigstellunganzeige/Inbetriebsetztungsauftrag mit. Wir nehmen die elektrische Anlage bis zur ersten zugänglichen Trennvorrichtung in Betrieb.
5. Die Rechnung
Nach Ausführung der Bauarbeiten erhalten Sie die Rechnung. Darin enthalten sind alle Leistungen unter Berücksichtigung der tatsächlich festgestellten Baumengen. Wurde vor Baubeginn eine Anzahlung vertraglich vereinbart, wird Ihnen der angezahlte Betrag bei der Endabrechnung gutgeschrieben.
Installateurverzeichnis
Sie sind auf der Suche nach einer Elektrofirma in Ihrer Nähe
Dann nutzen Sie den von SachsenEnergie AG zur Verfügung gestellten Link:
Technische Anforderungen und Voraussetzungen
Planung, Errichtung und Anschluss
Bei Planung, Errichtung und Anschluss von elektrischen Anlagen an das Niederspannungs-/Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers und deren Betrieb sind technische Anforderungen gemäß § 19 EnWG zu beachten.
Niederspannung
- Niederspannungsanschlussverordnung NAV (PDF)
- Ergänzende Bedingungen der EWB zur Niederspannungsanschlussversorgung NAV (PDF)
- Technische Anschlussbedingungen – TAB 2023 – Strom
- Ergänzung zur TAB 2023
VDE-AR-N 4100: 2019-04 - TAR Niederspannung - Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an der Niederspannungsnetz und deren Betrieb (Hinweise erhalten Sie dazu unter https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/tar-niederspannung-vde-ar-n-4100)
Mittelspannung
- Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (PDF)
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (PDF)
VDE-AR-N 4110: 2018-11 - TAR Mittelspannung - Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an der Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (Hinweise erhalten Sie dazu unter https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-mittelspannung-vde-ar-n-4110)
Verträge
Am 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung - NAV vom 01.11.2016 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten.
Die Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH macht hiermit von ihrem Recht gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 EnwG Gebrauch und verlangt von allen Anschlussnehmern die Anpassung ihrer Anschlussverträge an die neue Rechtslage mit Wirkung zum 01.05.2007.
Dies bedeutet, dass ab 01.05.2007 die Niederspannungsanschlussverordnung sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen für alle mit den Energie- und Wasserwerken Bautzen GmbH begründeten Niederspannungsanschlussverhältnissen sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzen, gelten. Die NAV bzw. die NDAV sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen sind im Internet verfügbar und können selbstverständlich unentgeltlich bei der Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH, Schäfferstraße 44, eingesehen und bezogen werden.
Netzanschlussverträge
- Netzanschlussvertrag - Leistungsgemessener Kunde (PDF)
- Netzanschlussvertrag - Kleinkunde (PDF)
- Netzanschlussvertrag - Leistungserhöhung (PDF)
Anschlussnutzungsverträge
Anschlussnutzungsvertrag für Kunden in Niederspannung mit 1/4-h-Leistungsmessung
- Anschlussnutzungsvertrag (PDF)
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV (PDF)
- Ergänzende Bedingungen zu der NAV (PDF)
- Netzanschlussdaten (PDF)
Anschlussnutzungsvertrag für Kunden oberhalb Niederspannung mit 1/4-h-Leistungsmessung
- Anschlussnutzungsvertrag (PDF)
- Allgemeine Bedingungen Netzanschluss und Anschlussnutzung (PDF)
- Netzanschlussdaten (PDF)
Entgelte
Netzanschluss Niederspannung
Nachfolgend finden Sie die Preise für die Herstellung, Änderung sowie Trennung eines Netzanschlusses sowie die Preise für den Baustrom.
Wir sind für Sie da.
Kontakt:
E-Mail: es@ewbautzen.de
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Steuerung von Anlagen (§ 14a EnWG) ab 2024
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Ende November 2023 neue Festlegungen zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mittels zwei wesentlicher Beschlüsse – BK6-22-300 vom 27.11.2023 und BK8-22-010A vom 24.11.2023 – erlassen.
Netznutzung
Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag
Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag nach BK6-20-160 - Beschluss vom 21.12.2020 in der ab 01.04.2022 gültigen Fassung
- Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag (PDF)
- Anlage a - Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) (PDF)
- Anlage b - Muster Sperrauftrag (XLSX)
- Anlage c - Zuordnungsvereinbarung (PDF)
Wiederverkäuferbescheinigung der Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH
Nachweis Schwachlasttarif
Mit Urteil vom 20.06.2017, Az. En ZR 32/16 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmalig höchst-instanzlich geklärt, wann ein Stromtarif als sogenannter Schwachlasttarif im Sinne der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) gilt. Dabei hat der BGH das vorinstanzliche Urteil des Oberverwaltungsgerichts Celle, Urteil vom 10.06.2016, Az. 13 U 21/6 (Kart) bestätigt und entschieden, dass sich ein Schwachlasttarif i. S. der KAV dadurch auzeichnet, dass er auch ohne die rechnerische Einbeziehung der (verringerten) Konzessionsabgabe (KA) einen geringeren Arbeitspreis als für Lieferungen in den übrigen Zeiträumen vorsehen muss.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir gegenüber unserem Konzessionsgeber verpflichtet sind, die nach der KAV höchstzulässige KA abzuführen. Sollte die KA fälschlicherweise mit einem zu niedrigen Wert angesetzt werden, würden wir uns ersatzpflichtig machen.
Sofern Sie der Auffassung sind, dass auf Lieferungen Ihres Unternehmens an Kunden in unserem Netzgebiet niedrigere Konzessionsabgaben, z. B. aufgrund von Lieferungen zu lastschwachen Zeiten entfallen, bitten wir Sie, uns das Vorliegen der Voraussetzungen hierfür gem. § 7 Abs. 9 Satz 3 des Netznutzungsvertrages (Mustervertrag gemäß Festlegung BK6-17-168 der Bundesnetzagentur) nachzuweisen bzw. verbindlich zu bestätigen. Hierfür stellen wir Ihnen das beiliegende Formular zur Verfügung. Auch für den Fall, dass Sie keinen Schwachlasttarif anwenden, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung.
Als Eingangsdatum der Bestätigung merken wir uns dem 30.09.2018 vor.
Sollte uns bis zu diesem Datum kein entsprechender Nachweis Ihrerseits vorliegen, werden wir ab sofort bei den betroffenen Lieferstellen die hohe KA entsprechend § 2 Abs. 2 Nr. 1 b) Konzessionsabgabenverordnung berechnen. Eine rückwirkende Korrektur der Netznutzungsrechnung für vergangene, noch nicht verjährte Zeiträume behalten wir uns vor.
Hochlastzeitfenster der Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH
- Hochlastzeitfenster 2024 für Leistungsbewertung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (PDF)
- Hochlastzeitfenster 2023 für Leistungsbewertung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (PDF)
- Hochlastzeitfenster 2022 für Leistungsbewertung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (PDF)
Archiv - Hochlastzeitfenster 2017 bis 2021
- Hochlastzeitfenster 2021 für Leistungsbewertung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (PDF)
- Hochlastzeitfenster 2020 für Leistungsbewertung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (PDF)
- Hochlastzeitfenster 2019 für Leistungsbewertung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (PDF)
- Hochlastzeitfenster 2018 für Leistungsbewertung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (PDF)
- Hochlastzeitfenster 2017 für Leistungsbewertung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (PDF)
GPKE - Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität
Im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses BK6-06-009 der Bundesnetzagentur (BNetzA) möchten wir Sie darüber informieren, dss bei der Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH die vorgeschriebenen Formate zum Datenaustausch seit 01.08.2008 eingeführt wurden.
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH
Zertifikate Netzbetreiber Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH
Engpassmanagement
Im Netz der Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH bestehen bei gegenwärtiger Last- und Einspeisesituation im Normalbetrieb keine Engpässe.
Netzentgelte
Entgelte für Netznutzung - gültig ab 01.01.2024
- Preise für Netznutzung - gültig ab 1. Januar 2024 (XLXS)
- Preise für Netznutzung - gültig ab 1. Januar 2024 (PDF)
Entgelte für Netznutzung - vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
- Preise für Netznutzung - vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (XLXS)
- Preise für Netznutzung - vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (PDF)
Entgelte für Netznutzung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
- Preise für Netznutzung - vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 (XLXS)
- Preise für Netznutzung - vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 (PDF)
Entgelte für Netznutzung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Entgelte für Netznutzung vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020
- Preise für Netznutzung vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 (XSLS)
- Preise für Netznutzung vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 (PDF)
Entgelte für Netznutzung vom 1. Januar bis 30. Juni 2020
- Preise für Netznutzung vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 (XLSX)
- Preise für Netznutzung vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 (PDF)
Archiv - Entgelte für die Netznutzung von 2017 bis 2019
- Entgelte für Netznutzung vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 (PDF)
- Entgelte für Netznutzung vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 (PDF)
- Entgelte für Netznutzung vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 (PDF)
Entgelte für Mehr- und Mindermengen (SLP-Profilgruppe)
Für die Abrechnung von Mehr- und Mindermengen werden die vom BDEW veröffentlichten Preise angewendet.
Die zur Anwendung kommenden Preise finden Sie unter folgendem Link.
https://www.bdew.de/energie/mehr-mindermengenabrechnung-strom/
Umsatzsteuer
Die Preise für Jahresmehr- und -mindermengen sind Nettopreise. Das Entgelt wird auf Basis dieser Nettopreise ermittelt. Die Nettopreise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19 %) zum Rechnungsbetrag.
Referenzpreisblatt für vermiedene Netzentgelte bei dezentraler Einspeisung gemäß § 18 StromNEV
Referenzpreisblatt gültig ab 01.01.2024
Referenzpreisblatt gültig ab 01.01.2023
Referenzpreisblatt gültig ab 01.01.2022
Referenzpreisblatt gültig vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
- Referenzpreisblatt - gültig vom 01.01. - 31.12.2021 (XLSX)
- Referenzpreisblatt - gültig vom 01.01. - 31.12.2021 (PDF)
Referenzpreisblatt gültig vom 01.07.2020 - 31.12.2020
- Referenzpreisblatt - gültig vom 01.07. - 31.12.2020 (XLSX)
- Referenzpreisblatt - gültig vom 01.07. - 31.12.2020 (PDF)
Referenzpreisblatt gültig vom 01.01.2020 - 30.06.2020
Netzstrukturdaten
Veröffentlichungspflicht gemäß § 27 Abs. 2 StromNEV
Stromkreislängen
Kabelleitungen:
Mittelspannung | 143,3 | km |
Niederspannung | 279,0 | km |
Freileitung:
Niederspannung | 15,5 | km |
Installierte Leistung der Umspannebenen
MS/NS | 80,0 | MVA |
Entnommene Jahresarbeit
Mittelspannung | 46.906,370 | W [MWh] |
Umspannung MS/NS | 2.306,362 | W [MWh] |
Niederspannung | 77.537,227 | W [MWh] |
Anzahl der Entnahmestellen
MS/NS | 25 | Stück |
Mittelspannung | 65 | Stück |
Niederspannung | 27.709 | Stück |
Versorgungsgebiet nach Einwohnern
Gesamt | 35.062 | Einwohner |
Fläche des Netzgebietes zum 31.12.2022
Geographische Fläche gesamt | 34,7 | km² |
Versorgte Fläche Mittelspannung | 34,7 | km² |
Versorgte Fläche Niederspannung | 11,7 | km² |
Versorgungsgebiet der EWB (blau) - Grafik
Anzahl der Entnahmestellen mit 1/4 h-registrierenden Leistungsmessung oder Zählerstandsgangmessung
1/4 h-reg. Leistungsmessung/Zählerstandsgangmessung | 200 | Stück |
sonstige Entnahmestellen | 27.042 | Stück |
Grundzuständiger Messstellenbetreiber für konventionelle Messtechnik
Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH
Stand: 31.12.2023
Energiestrukturdaten/Netzverluste
Veröffentlichungspflicht gemäß § 17 Abs. 2 StromNEV und § 10 Abs. 2 StromNEV
Energiestrukturdaten
Jahreshöchstlast
Jahreshöchstlast | 25.108,94 | Pmax [kW] |
Höchstentnahmelast
Höchstentnahmelast aus der vorgelagerten Netzebene | 23,620 | Pmax [kW |
Bezug aus der vorgelagerten Netzebene | 84.438,160 | W [MWh] |
Summenlast Netzverluste
Summenlast der Netzverluste | 0,929 | Pmax [MW] |
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden
Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden | 12,019 | Pmax [MW] |
Summenlast der Fahrplanprognose
Summenlast der Fahrplanprognosen der SLP-Kunden | 12,961 | Pmax [MW] |
Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene
Mittelspannung | 11.910,24 | Pmax [kW] |
Niederspannung | 4.645,57 | Pmax [kW] |
Netzverluste
Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene
Summe der Netzverluste:
Menge der Verlustenergie | 4.698,393 | W (MWh) |
Mittelspannung MS | 1.218,636 | W (MWh) |
Umspannung MS/NS | 1.083,351 | W (MWh) |
Niederspannung NS | 2.396,406 | W (MWh) |
Beschaffungskosten
Durchschnittliche Beschaffungskosten für Verlustenergie | 23,063 | ct/kWh |
Summe der Netzverluste
Summenlast der Netzverluste | 0,963 | Pmax [MW] |
Netzrelevante Daten - Übersicht
Grund-, Ersatzversorgung - Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Grundversorgung
Die Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH ist für die Versorgung mit Elektrizität im Niederspannungsnetz Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG im Netzgebiet der Stadt Bautzen.
Stand 01.07.2021
Allgemeine Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung
Für das Niederspannungsnetz der Stadt Bautzen ist die Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH als Grundversorger nach § 36 EnWG auch Ersatzversorger.
Elektrische Energie zur Ersatzversorgung wird bereitgestellt, wenn vom Anschlussnutzer elektrische Energie ohne Abschluss eines Stromlieferungsvertrages mit einem Stromhändler bezogen wird. Diese Belieferung ist gemäß
§ 38 EnWG auf maximal drei Monate beschränkt.
- Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV (PDF)
- Ergänzende Bedingungen zur Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV (PDF)
Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung
Grundversorgung
Ersatzversorgung - Haushaltskunden
- Preisblatt Bautzner.Strom Ersatzversorgung Haushaltskunden - 1. Februar 2024 (PDF)
- Preisblatt Bautzner.Strom Ersatzversorgung Haushaltskunden - 1. Januar 2024 (PDF)
- Preisblatt Bautzner.Strom Ersatzversorgung Haushaltskunden - 1. Dezember 2023 (PDF)
- Preisblatt Bautzner.Strom Ersatzversorgung Haushaltskunden - 1. November 2023 (PDF)
- Preisblatt Bautzner.Strom Ersatzversorgung Haushaltskunden - 1. Oktober 2023 (PDF)
- Preisblatt Bautzner.Strom Ersatzversorgung Haushaltskunden - 1. September 2023 (PDF)
- Preisblatt Bautzner.Strom Ersatzversorgung Haushaltskunden - 1. August 2023 (PDF)
Ersatzversorgung - Nicht-Haushaltskunden
- Preisblatt Bautzner.Strom Ersatzversorgung Nicht-Haushaltskunden - 1. Februar 2024 (PDF)
- Preisblatt Bautzner.Strom Ersatzversorgung Nicht-Haushaltskunden - 1. Januar 2024 (PDF)
- Preisblatt Bautzner.Strom Ersatzversorgung Nicht-Haushaltskunden - 1. Dezember 2023 (PDF)
- Preisblatt Bautzner.Strom Ersatzversorgung Nicht-Haushaltskunden - 1. November 2023 (PDF)
- Preisblatt Bautzner.Strom Ersatzversorgung Nicht-Haushaltskunden - 1. Oktober 2023 (PDF)
- Preisblatt Bautzner.Strom Ersatzversorgung Nicht-Haushaltskunden - 1. September 2023 (PDF)
- Preisblatt Bautzner.Strom Ersatzversorgung Nicht-Haushaltskunden - 1. August 2023 (PDF)
- Preisblatt Bautzner.Strom Ersatzversorgung Nicht-Haushaltskunden - 1. Juli 2023 (PDF)
Dezentrale Einspeisung
Anmeldung Erzeugungsanlage
Die wichtigsten Schritte von der Anfrage bis zur Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage
Der Netzbetreiber ist bereits in die Planungsphase mit einzubinden!
1. Die schriftliche Anfrage
Im ersten Schritt übermitteln Sie (gemeinsam mit einer im Installateurverzeichnis Sachsen Ost eingetragenen Elektrofachfirma) uns alle wichtigen Informationen (Technische Daten, Einspeisemanagement, Messkonzept, Angaben zur EEG-Umlage) zu der geplaten Anlage mittels des Formulars "Datenblatt für den Anschluss von Stromerzeugungsanlagen" und der "Anmeldung zum Netzanschluss Strom".
Ergänzend zum Datenblatt für den Anschluss von Stromerzeugungsanlagen ist der Lageplan mit Aufstellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten einzureichen.
- Checkliste für Betreiber von Stromerzeugungs- und Stromspeicheranlagen bis 30 KW
- Datenblatt für den Anschluss von Stromerzeugungsanlagen - Anmeldung (PDF)
- Vollmacht (PDF)
- Datenblatt für den Anschluss von Stromspeicheranlagen (PDF)
- Anmeldung und Anzeige der Inbetriebsetzung einer steckerfertigen Solarstromanlage (PDF)
2. Überprüfung der Netzanschluss-/Einspeisemöglichkeit
Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen erhalten Sie gemäß § 8 Abs. 5 EEG einen Zeitplan zum weiteren Verlauf. Ihre Anfrage wird hinsichtlich der Voraussetzungen zur Netzanschluss-/Einspeisemöglichkeit seitens des Netzbetreibers überprüft.
3. Netzanschlussvertrag - Einspeisung
Nach erfolgter Überprüfung erhalten Sie den "Netzanschlussvertrag Einspeisung" sowie die "Bestätigung technische Umsetzung Einspeisemanagement", welche Sie bitte unterzeichnet an EWB zurück senden.
- Bestätigung technische Umsetzung Einspeisemanagement (PDF)
- Mustervertrag - Netzanschlussvertrag Einspeisung (PDF)
4. Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage
Die von Ihnen beauftragte Elektrofachfirma informiert uns mit Hilfe des Formulars "Datenblatt Fertigstellung Anschluss Stromerzeugungsanlagen" über die fertiggestellte Erzeugungsanlage. Die Inbetriebsetzung erfolgt durch die Elektrofachfirma in Abstimmung mit dem Netzbetreiber, Anlagenerrichter sowie Anlagenbetreiber. Das Inbetriebsetzungsprotokoll ist dem Netzbetreiber zu übergeben. Die Inbetriebnahme erfolgt auf Basis des unterzeichneten Vertrages.
5. Rechnung
Nach Ausführung der Inbetriebnahme erhalten Sie die Rechnung.
6. Vertrag über die Einspeisung
Nach erfolgter Inbetriebnahme erhalten Sie den Einspeisevertrag, welcher die Abnahme und die finanzielle Förderung von Strom regelt, den der Anlagenbetreiber (nachfolgend Einspeiser genannt) aus seiner Stromerzeugungsanlage gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erzeugt und in das Verteilungsnetz des Netzbetreibers einspeist.
7. Meldepflicht der Anlagenbetreiber
Betreiber von Photovoltaikanlagen sind gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, die Stammdaten dieser Anlagen im Marktstammdatenregister einzutragen.
Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesatz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die in der Verordnung vorgegebenen Fristen für die Registrierung beachtet werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung!
8. Mitteilung Bankverbindung/Abschlagszahlung
Erklärung zur Auszahlung der Einspeisevergütung
Nach Einreichung aller geforderten Unterlagen erhalten Sie eine Abschlagsbestätigung.
Erzeugungsanlagen
Niederspannung
VDE-AR-N 4105: 2018-11 - Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (Link zum VDE:
Mittelspannung
VDE-AR-N 4110: 2018-11: TAR Mittelspannung - Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (Link zum VDE:
Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach §§ 9 und 14 EEG
- Bestätigung der technischen Umsetzung Einspeisemanagement (PDF)
- Technische Anschlussbedingungen zur Umsetzung des Wirk- und Blindleistungsmanagements von Erzeugungsanlagen und Speichern bei Anschluss an das Niederspannungsnetz der EWB
- Technische Anschlussbedingungen zur Umsetzung des Wirk- und Blindleistungsmanagements von Erzeugungsanlagen und Speichern bei Anschluss an das Mittel- und Hochspannungsnetz der EWB
Preise für Fernkommunikation nach § 9 EEG
Marktstammregister
Inkrafttreten
Am 1. Juli 2017 ist die "Marktstammdatenregister-Verordnung (MaStRV)" in Kraft getreten.
Mit Inbetriebnahme des Webportals zum Marktstammdatenregister (MaStR) am 31. Januar 2019 kommen auf alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen und Stromspeichern neue Verpflichtungen hinzu.
Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird künftig das zentrale Register für alle Stromerzeugungsanlagen sowie für alle Stromspeicher in Deutschland sein. Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich und Ihre Anlagen in diesem Portal zu registrieren - unabhängig davon, ob Ihre Anlage bereits in einem früheren Register registriert wurde oder nicht.
Das neue Portal finden Sie unter folgendem Link: https://www.marktstammdatenregister.de
Informationen der BNetzA zur Registerungspflicht für alle Stromerzeugungsanlagen finden Sie unter folgendem Link:
Direktvermarktung
Wahl der Veräußerungsform nach § 21 b EEG 2017 sowie § 4 KWKG 2016
Gemäß der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, gibt es für Anlagenbetreiber folgende Veräußerungsformen gem. § 21 b EEG 2017:
- Marktprämie nach § 20 EEG 2017 (geförderte Direktvermarktung)
- Sonstige Direktvermarktung nach § 21 a EEG 2017 (nicht geförderte sonstige Direktvermarktung)
- Einspeisevergütung nach § 21 (1) Nr. 1 EEG 2017 (Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 kW)
- Einspeisevergütung nach § 21 (1) Nr. 2 EEG 2017 (Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als
100 kW - Ausfallvergütung)
Gemäß der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), die zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, wurde die verpflichende Direktvermarktung für KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung > 100 kWel eingeführt.
Folgende Veräußerungsformen sind für den eingespeisten Strom gem. § 4 KWKG möglich:
- Für neue, modernisierte und nachgerüstete KWK-Anlagen > 100 kWel
a) Direktvermarktung gem. § 4 Abs. 1 S. 1 KWKG 2016 - Für neue, modernisierte und nachgerüstete KWK-Anlagen ≤ 100 kWel
a) Direktvermarktung gem. § 4 Abs. 2 S. 1 KWKG 2016
b) kaufmännische Abnahme durch Netzbetreiber § 4 Abs. 2 S. 3 KWKG 2016
Bei der kaufmännischen Abnahme nach § 4 Abs. 2 S. 3 KWKG 2016 kann auch eine kaufmännisch-bilanzielle
Weitergabe genutzt werden.
Für neue, modernisierte und nachgerüstete KWK-Anlagen ≤ 100 kWel ist die Direktvermarktung weiterhin
optional, es gilt die kaufmännische Abnahme des eingespeisten Stroms durch den Netzbetreiber.
Grundlage für die Direktvermarktung sind die durch die Bundesnetzagentur zum 1. Oktober 2017 veröffentlichten "Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen (Strom) - MPES" - BK6-16-200.
An-, Um- und Abmeldung:
Der Anmeldeprozess sieht vor, dass Meldungen für bestehende Erzeugungsanlagen an unsere EDIFACT-Kommunikationsadresse netznutzung@secure.ewbautzen.de zu senden sind.
Sollten Sie für Ihre Bestandsanlage noch keine aktualiserten Stammdaten besitzen, so bitten wir Sie, diese mittels einer ORDERS-Anfrage abzufragen.
Die Meldung in die Direktvermarktung; bei bereits bestehender Direktvermarktung, eine Änderung der Direktvermarktungsform bzw. eine Änderung der prozentualen Anteile erfolgt gemäß den Vorgaben/Fristen des § 22 c EEG 2017.
Gemäß dem Beschluss BK6-16-200 wird die erstmalige Zuordnung einer Neuanlage in die Direktvermarktung nach EEG 2017 bzw. KWKG 2016; die Rückzuordnung einer Einspeisestelle in die gesetzliche Förderung des EEG/KWKG (sofern keine Verpflichtung zur Direktvermarktung vorliegt); der kurzfristige Lieferantenwechsel sowie der Wechsel in bzw. aus der Ausfallvergütung gem. § 21 (1) Nr. 2 EEG 2017 mittels Formular "Anmeldung von Bilanzkreiswechseln / Erstzuordnung von Neuanlagen / Rückzuordnung von Anlagen" durchgeführt.
Dazu senden Sie uns bitte das ausgefüllte und unterzeichnete Formular per Fax-Nr.: 03591 3752-319 oder per E-Mail an das Postfach netz_info@ewbautzen.de.
Die Erzeugungsanlage muss eindeutig identifizierbar sein. Sofern die Anmeldung zur Direktvermarktung nicht durch den Anlagenbetreiber, sondern einem Dritten erfolgt, ist die Vorlage der Vollmacht notwendig.
Fernsteuerbarkeit § 20 EEG 2017
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Marktprämie ist u. a. die nachgewiesene Fernsteuerbarkeit der Erzeugungsanlage durch den Direkvermarkter gem. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2017. Bei Neuanlagen ist die Fernsteuerbarkeit gem. § 20 Abs. 1 EEG 2017 spätestens bis zu Beginn des zweiten Kalendermonats nach Inbetriebnahme der Anlage zu erfüllen.
Für den erforderlichen Nachweis stellen wir ein standardisiertes Formular "Erklärung zur Fernsteuerbarkeit nach § 20 Abs. (2) - (4) EEG 2017" zur Verfügung. Dieses Formular ist durch den Direktvermarkter sowie durch den Anlagenbetreiber zu unterzeichnen und mit dem Einbaubeleg der technischen Einrichtung sowie dem Protokoll über den durchgeführten Test der Kommunikationsverbindung fristgerecht an das Postfach netz_info@ewbautzen.de zu senden.
Weitere Voraussetzungen für die Direktvermarktung
Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung zur Direktvermarktung, ob folgende Punkte ebenfalls erfüllt werden:
Die Erzeugungsanlage ist mit einer technischen Einrichtung im Sinne des § 9 Abs. (1) Nr. 1 und 2 EEG 2017 ausgestattet (Rundsteuerempfänger bzw. Fernwirkanlage), mit der der Netzbetreiber jederzeit
- die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und
- die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.
Ihr Kontaktdatenblatt mit EDIFACT-Adresse für die 1:1 Marktkommunikation liegt der Anmeldung bei.
Die Zuordnungsermächtigung für den angegebenen Bilanzkreis ist vorhanden und liegt der Anmeldung bei (falls erforderlich).
Sollten Sie weitere Fragen zur Direktvermarktung, Fragen zur Abrechnung oder Fragen zur korrekten Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage haben, können Sie uns gern telefonisch unter 03591 3752-302 oder per E-Mail netz_info@ewbautzen.de erreichen.
Elektromobilität
Mobilität mit Elektroautos
Das Interesse am Thema Elektromobilität steigt. Die Zahl der zugelassenen E-Autos wird immer höher. Um Mobilität mit Elektrofahrzeugen zu fördern und zugänglich zu gewährleisten, ist eine entsprechende Infrastruktur erforderlich. Dazu zählen nicht nur Ladestationen im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auch Wallboxen in direkter Nähe zu Standorten, an denen Menschen wohnen.
Gasnetz
Netzanschluss
Anmeldung zum Netzanschluss
Sie möchten für Ihr Haus, Ihre Firma bzw. Ihr Grundstück
- einen neuen Erdgas-Hausanschluss errichten lassen,
- den vorhandenen Netzanschluss ändern oder
- die Anschlussleistung der vom Netzanschluss versorgten Gasgeräte erhöhen?
Die wichtigsten Schritte von der Anfrage bis zur Fertigstellung Ihres Netzanschlusses:
1. Die schriftliche Anfrage
Gemeinsam mit einem im Installateurverzeichnis Sachsen Ost eingetragenen Vertragsinstallationsunternehmen teilen Sie uns Ihr Anliegen mittels des Vordrucks "Anmeldung zum Anschluss an das Erdgasnetz" mit. Am besten Sie legen einen Lageplan oder den aktuellen Flurkartenauszug bei.
2. Die Abstimmung und Beratung
Mit unserem Kundenberater besprechen Sie die Anschlussvariante, den Anschlusspunkt sowie einen möglichen Ausführungstermin.
3. Das Kostenangebot
Für die Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses wird Ihnen das Kostenangebot auf der Grundlage der NDAV in Form eines Netzanschlussvertrages zugesandt. Weiterhin gelten die technischen Mindestanforderungen - Anschluss an das Nieder- oder Mitteldrucknetz der EWB sowie die Mindestanforderungen an den Aufbau der Mess- und Zähleinrichtung.
Mit der Unterzeichnung und dem Eingang des Netzanschlussvertrages bei der EWB erteilen Sie Ihren verbindlichen Auftrag zur Ausführung des Vorhabens.
4. Die Errichtung des Netzanschlusses
Die Errichtung des Netzanschlusses erfolgt auf der Grundlage des Netzanschlussvertrages und unter Berücksichtigung Ihres Terminwunsches. Den zuständigen Ansprechpartner dafür finden Sie ebenfalls im Netzanschlussvertrag.
5. Die Inbetriebsetzung
Ihre Gasanlage wird nach Öffnen der Hauptabsperreinrichtung und dem Zähler-/Reglereinbau durch die EWB und dem von Ihnen beauftragten Vertragsinstallationsunternehmen vorgenommen. Voraussetzung ist der Eingang der Fertigstellunganzeige durch die von Ihnen beauftragte Fachfirma sowie der technisch einwandfreie Zustand der Kundenanlage.
6. Die Rechnung
Nach Ausführung der Bauarbeiten erhalten Sie die Rechnung. Darin enthalten sind alle Leistungen unter Berücksichtigung der tatsächlich festgestellten Baumengen. Wurde vor Baubeginn eine Anzahlung vertraglich vereinbart, wird Ihnen der angezahlte Betrag bei der Endabrechnung gutgeschrieben.
Installateurverzeichnis
Gemäß § 13 Absatz 2 NDAV dürfen Arbeiten an Gasanlagen nur durch Installationsunternehmen ausgeführt werden, die in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind.
Sie sind auf der Suche nach einem Gasinstallateur in Ihrer Nähe, dann nutzen Sie den von SachsenEnergie AG zur Verfügung gestellten Link:
Technische Anforderungen und Voraussetzungen
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
Niederdruck:
- Niederdruckanschlussverordnung - NDAV (PDF)
- Ergänzende Bedingungen der Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH zur Niederdruckanschlussverordnung (PDF)
Mittel- und Hochdruck:
Technische Mindestanforderungen
- Technische Anschlussbedingungen (TAB) für Hausanschlüsse an das Gasnetz der Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH (PDF)
- Technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz (PDF)
Regelung zur Messung an Ein- und Ausspeisepunkten
Verträge
Veröffentlichung gem. § 29 Absatz 1 NDAV
Am 08.11.2016 ist die Niederdruckanschlussverordnung - NDAV vom 01.11.2006 (BGBl. I S. 2485) in Kraft getreten.
Die Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH macht hiermit von ihrem Recht gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG Gebrauch und verlangt von allen Anschlussnehmern die Anpassung ihrer Anschlussverträge an die neue Rechtslage mit Wirkung zum 01.05.2007.
Dies bedeutet, dass ab 01.05.2007 die Niederdruckanschlussverordnung sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen für alle mit den Energie- und Wasserwerken Bautzen GmbH begründeten Niederdruckanschlussverhältnissen sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzen, gelten. Die NDAV sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen sind im Internet verfügbar und können selbstverständlich unentgeltlich bei der Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH, Schäfferstraße 44, eingesehen und bezogen werden.
Netzanschlussvertrag
Entgelte
Hausanschlusspreise Gas
Nachfolgend finden Sie die Preise für die Herstellung sowie Trennung eines Netzanschlusses Gas.
Wir sind für Sie da.
E-Mail: es@ewbautzen.de
Netznutzung
Netzzugangsbedingungen
Mit dem Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 und der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV) vom 3. September 2010 sind Regelungen für den Netzzugang Dritter im deutschen Erdgasmarkt geschaffen worden.
Die Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH betreibt ein örtliches Verteilnetz. Sie stellt ihr Gasversorgungsnetz allen Netzkunden im Rahmen der Netznutzung zur Verfügung.
Die jeweils aktuell gültige Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV) regelt alle Einzelheiten, die für einen transpartenen, diskriminierungsfreien, effizienten und massengeschäftstauglichen Netzzugang notwendig sind.
- Kooperationsvereinbarung - gültig ab 01.10.2022 (PDF)
- Kooperationsvereinbarung - gültig ab 01.10.2018 (PDF)
- Kooperationsvereinbarung - gültig ab 01.01.2018 (PDF)
Verträge
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt alle Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Netznutzung.
Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag gültig ab 01.10.2022:
- Lieferantenrahmenvertrag GasKoV X (PDF) - gültig ab 01.10.2022
- Anlagen 1-8 Lieferantenrahmenvertrag Gas KoV X - gültig ab 01.01.2022
Verfahren
Standardlastprofilverfahren
Der Netzbetreiber wendet gemäß § 24 Absatz 1 GasNZV im Verteilnetz des Netzbetreibers Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH ein synthetisches Standardlastprofilverfahren an.
In der folgenden Datei sind die verfahrensspezifischen Parameter zu entnehmen.
Wiederverkäuferbescheinigung
GeLi Gas - Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Erdgas
Im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses BK7-07-067 der Bundesnetzagentur (BNetzA) möchten wir Sie darüber informieren, dass bei der Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH die vorgeschriebenen Formate zum Datenaustausch seit 01.08.2008 eingeführt wurden.
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH
Zertifikate Netzbetreiber Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH
Netzentgelte
Preise für Netznutzung - gültig ab 1. Januar 2024
- Preise für Netznutzung - gültig ab 1. Januar 2024 (XLXS)
- Preise für Netznutzung - gültig ab 1. Januar 2024 (PDF)
Preise für Netznutzung - vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
- Preise für Netznutzung - vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (XLXS)
- Preise für Netznutzung - vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (PDF)
Preise für Netznutzung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
- Preise für Netznutzung - gültig ab 1. Januar 2022 (XLXS)
- Preise für Netznutzung - gültig ab 1. Januar 2022 (PDF)
Preise für Netznutzung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
- Preise für Netznutzung vom 1. Juli bis 31. Dezember 2021 (XLXS)
- Preise für Netznutzung vom 1. Juli bis 31. Dezember 2021 (PDF)
Preise für Netznutzung vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020
- Preise für Netznutzung vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 (XLSX))
- Preise für Netznutzung vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 (PDF)
Preise für Netznutzung vom 1. Januar bis 30. Juni 2020
- Preise für Netznutzung vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 (XLSX)
- Preise für Netznutzung vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 (PDF)
Archiv - Entgelte für die Netznutzung von 2017 bis 2019
Netzbeschreibung
Versorgungsgebiet
Die Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH betreibt ein örtliches Verteilnetz. Sie stellt ihr Gasversorgungsnetz allen Netzkunden im Rahmen des Netzzugangs zur Verfügung.
Die Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH transportiert das Erdgas von der jeweiligen Übernahmestelle (Einspeisepunkt) über ihr Verteilnetz bis zur Übergabestelle (Ausspeisespunkt).
Das genaue Versorgungsgebiet ist im Lageplan dargestellt (Versorgungsgebiet der EWB).
Die Ortsteile Auritz, Kleinwelka, Salzenforst-Bolbritz und Stiebitz/Rattwitz werden durch die SachsenEnergie AG versorgt.
Es existiert eine Ausspeisestelle, wo die SachsenEnergie AG in das Teilnetz Stiebitz/Rattwitz ausspeist. Speicheranlagen sind keine vorhanden.
Über die Netzkopplungspunkte wird das Erdgas in Hochdruckleitungen PN 16 transportiert und in das MD-Netz eingespeist.
Die Versorgung unserer Kunden erfolgt über das nachgelagerte Mittel- und Niederdrucknetz.
Gasbeschaffenheit
Das vom Transportkunden eingespeiste Gas muss eine Gasbeschaffenheit aufweisen, die zu o. g. Daten kompatibel ist. Es müssen die Einhaltung der eichrechtlichen Bestimmungen und des DVGW-Regelwerkes - insbesondere G 260 und G 685 - vom Kunden gewährtleistet werden.
Referenzbrennwert 2023 | 11,515 | kWh/m3 |
Abrechnungsbrennwerte
Archiv
Abrechnungsbrennwerte 2016 bis 2020
Abrechnungsbrennwerte 2011 bis 2015
Marktgebietszuordnung
Alle Entnahmestellen aus dem örtlichen Gasverteilernetz der Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH sind dem H-Gas Marktgebiet Trading Hub Europe GmbH (THE) zugeordnet.
Vorgelagerter Netzbetreiber
SachsenNetze GmbH
Netzkopplungspunkte
Netzkopplungspunkt NKP 1:
Gemeinsame Bezeichnung | SachsenNetze-EWB Bautzen Muskauer Straße | |
Gauß-Krüger-Koordinaten | 5460275-5672496 | |
EIC-Code | 37Z0000000039789 |
Netzkopplungspunkt NKP 2:
Gemeinsame Bezeichnung | SachsenNetze-EWB Bautzen Niederkainaer Straße | |
Gauß-Krüger-Koordinaten | 5462189-5672852 | |
EIC-Code | 37Z0000000039797 |
Netzkopplungspunkt NKP 3:
Gemeinsame Bezeichnung | SachsenNetze-EWB Teichnitz | |
Gauß-Krüger-Koordinaten | 5459261-5674430 | |
EIC-Code | 37Z000000003977B |
Netzkopplungspunkt NKP 4:
Gemeinsame Bezeichnung | SachsenNetze-EWB Bautzen Neusalzaer Straße | |
Gauß-Krüger-Koordinaten | 5460290-5670398 | |
EIC-Code | 37Z000000006844F |
Kapazitätsengpässe
GasNZV § 20 (1)
Es liegen keine Bauvorhaben vor, die eine Kapazitätseinschränkung im Transportnetz der Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH verursachen.
Kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten 2024: keine geplanten Maßnahmen
Netzstrukturdaten
Veröffentlichungspflichten gemäß § 27 Abs. 2 GasNEV
Kalenderjahr 2023
Länge des Gasleitungsnetzes
Hochdrucknetz | 2,6 | km |
Mitteldrucknetz | 21,5 | km |
Niederdrucknetz | 87,0 | km |
Länge des Hochdrucknetzes
Netzlänge HD Nennweite DN: 110 mm <= x < 225 mm | 1,8 | km |
Netzlänge HD Nennweite DN: x < 110 mm | 0,8 | km |
entnommene Jahresarbeit
entnommene Jahresarbeit 2023 | 204.028.550 | kWh |
Anzahl der Ausspeisepunkte
Ausspeisepunkte im Mitteldrucknetz: | 112 | Stück |
Ausspeisepunkte im Niederdrucknetz: | 4.054 | Stück |
Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmestellen
Jahreshöchstlast 2023 | 80.638 | kW |
Zeitpunkt | 07.02.2023, 08:00 | Uhr |
Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers
Die Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH ist für die Versorgung mit Erdgas im Gasnetz Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG im Netzgebiet der Stadt Bautzen.
Stand 01.07.2021
Bedingungen Grundversorgung
- Gasgrundversorgungverordnung GasGVV (PDF)
- Ergänzende Bedingungen zur Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV (PDF)
Bedingungen zur Ersatzversorgung
Für das Gasnetz der Stadt Bautzen ist die Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH als Grundversorger nach § 36 EnWG auch Ersatzversorger.
Erdgas zur Ersatzversorgung wird bereitgestellt, wenn vom Anschlussnutzer Erdgas ohne Abschluss eines Erdgaslieferungsvertrages mit einem Erdgashändler bezogen wird. Diese Belieferung ist gemäß § 38 EnWG auf maximal drei Monate beschränkt.
Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung
Messstellenbetrieb
Strom
Grundzuständiger Messstellenbetreiber gemäß § 3 Absatz 1 MsbG für konventionelle Messtechnik
Die Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH übernimmt den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber gemäß § 3 Absatz 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Der Messstellenbetrieb umfasst folgende Aufgaben:
- Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle in ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und form- und fristgerechten Datenübertragung
- Technischer Betrieb der Messstelle nach den Maßgaben dieses Gesetzes einschließlich der form- und fristgerechten Datenübertragung
Informationspflichten nach § 37 Absatz 1 MsbG
Gemäß § 37 Absatz 1 MsbG müssen grundzuständige Messstellenbetreiber spätestens sechs Monate vor Rollout-Beginn Informationen über den Umfang der Verpflichtungen zur Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen nach § 29 MsbG, über ihre Standardleistungen nach § 35 Absatz 1 MsbG und über mögliche Zusatzleistungen im Sinne von § 35 Absatz 2 MsbG sowie Preisblätter mit jährlichen Preisangaben für mindestens drei Jahre veröffentlichen. Die entsprechenden Informationen finden Sie in folgendem Dokument.
Messstellenbetrieb durch Dritte gemäß § 5 Absatz 1 MsbG
Gemäß § 5 Absatz 1 MsbG besteht die Möglichkeit, den Messstellenbetrieb von einem Dritten durchführen zu lassen, wenn durch den Dritten ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des § 3 Absatz 2 MsbG gewährleistet ist.
Voraussetzung hierfür ist der standardisierte Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 3 MsbG (vgl. BNetzA-Beschluss vom 23.08.2017, AZ. BK6-17-042) geschlossen zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen im Stromnetz.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Technische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen
Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität
Kontaktdaten grundzuständiger Messstellenbetreiber
Grundzuständiger Messstellenbetreiber gemäß § 3 Absatz 1 MsbG für mME und intelligente Messsysteme
Die DIGImeto GmbH & Co. KG übernimmt den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Hierzu gehört auch die Tätigkeit als Smart-Meter-Gateway-Administrator nach Maßgabe des Messstellenbetriebsgesetzes.
Nähere Informationen zur DIGImeto GmbH & Co. KG finden Sie hier: www.digimeto.de
Entgelte grundzuständiger Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtung/intelligente Messsysteme
Gas
Grundzuständiger Messstellenbetreiber gemäß § 3 Absatz 1 MsbG
Die Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH übernimmt den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber gemäß § 3 Absatz 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Der Messstellenbetrieb umfasst folgende Aufgaben:
- Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und form- und fristgerechten Datenübertragung
- Technischer Betrieb der Messstelle nach den Maßgaben dieses Gesetzes einschließlich der form- und fristgerechten Datenübertragung
Messstellenbetrieb durch Dritte gemäß § 5 Absatz 1 MsbG
Gemäß § 5 Absatz 1 MsbG besteht die Möglichkeit, den Messstellenbetrieb von einem Dritten durchführen zu lassen, wenn durch den Dritten ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des § 3 Absatz 2 MsbG gewährleistet ist.
Voraussetzung hierfür ist der standardisierte Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 3 MsbG (vgl. BNetzA-Beschluss vom 23.08.2017, AZ. BK6-17-042) geschlossen zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber sowie die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen im Stromnetz.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Technische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen
Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität
Kontaktdaten grundzuständiger Messstellenbetreiber
Gesetze und Verordnungen
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen (Stromnetz)
- Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) (PDF)
- Stromnetzentgeltverordnung StromNEV (PDF)
- Stromnetzzugangsverordnung StromNZV (PDF)
- Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV (PDF)
- Niederspannungsanschlussverordnung NAV (PDF)
Gesetzliche Grundlagen (Erdgasnetz)
- Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) (PDF)
- Gasnetzentgeltverordnung GasNEV (PDF)
- Gasnetzzugangsverordnung GasNZV (PDF)
- Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV (PDF)
- Niederdruckanschlussverordnung NDAV (PDF)