Netze
Stromnetz
Netzanschluss
Technische Mindestanforderungen
Anschluss an das Niederspannungsnetz
Technische Anschlussbedingungen
Für den Anschluss an das Verteilernetz der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH in der Niederspannung gelten die „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen
an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb“ (TAR Niederspannung), sowie die „Technischen Anschlussbedingungen“ (TAB 2019).
Zusätzlich gelten die netzbetreiberspezifischen Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen, herausgegeben vom VBEW.
- TAR Niederspannung (VDE-AR-N 4100)
- Technische Anschlussbedingungen Niederspannung TAB 2019 (Ausgabe März 2019)
Die Ergänzungen zu den TAB beinhalten Schaltbilder von Netzanschlüssen, unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen, Einspeiseanlagen sowie weitere Hinweise der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH.
- Ergänzung zu Ziffer 5 - Netzanschluss
- Ergänzung zu Ziffer 7 - Messeinrichtungen
- Ergänzung zu Ziffer 10 - Elektrische Verbrauchsgeräte
- Ergänzung zu Ziffer 11 - Vorübergehend angeschlossene Anlagen
- Ergänzung zu Ziffer 13 - Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb
VDE-Anwendungsregeln und Hinweise
Ergänzend zu den Technischen Anschlussbedingungen sind die nachfolgenden VDE-Anwendungsregeln zu beachten:
Für den Betrieb von Speichersystemen sind folgende Hinweise zu beachten:
- FNN-Hinweis „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“
- Checkliste für den Anschluss von Speichern
Mikro/Plugin PV-Anlagen sind über dieses Formular anzumelden:
Anschluss an das Mittelspannungsnetz
Technische Anschlussbedingungen
Für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH gelten die Technischen Anschlussbedingungen (TAB Mittelspannung 2008) des BDEW, soweit nichts anderes in den Ergänzungen geregelt ist.
Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
Die folgende, vom BDEW herausgegebene technische Richtlinie fasst die wesentlichen Gesichtspunke zusammen, die beim Anschluss von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie dient somit gleichermaßen dem Netzbetreiber wie dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe und gibt dem Betrachter wichtige Informationen zum Betrieb.
- Technische Richtlinie "Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz"
- Ergänzungen zur Technischen Richtlinie "Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz"
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Die Netzbetreiber sind verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) jeden an das jeweilige Elektrizitätsversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH zur NAV.
Netzzugang / Entgelte
Lieferantenrahmenvertrag
- Lieferantenrahmenvertrag Strom (gültig ab 01.04.2018)
- Lieferantenrahmenvertrag Strom (gültig bis 31.03.2018)
- Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
- EDI-Vereinbarung
- Sperrauftrag
Netznutzungsvertrag
Netzentgelte
- Netzentgelte mit 1/4-h Lastgangmessung (gültig ab 01.01.2021)
- Netzentgelte ohne1/4-h Lastgangmessung (gültig ab 01.01.2021)
- Netzentgelte mit 1/4-h Lastgangmessung (gültig ab 01.07.2020 bis 31.12.2020)
- Netzentgelte ohne 1/4-h Lastgangmessung (gültig ab 01.07.2020 bis 31.12.2020)
- Netzentgelte mit 1/4-h Lastgangmessung (gültig ab 01.01.2020 bis 30.06.2020)
- Netzentgelte ohne 1/4-h Lastgangmessung (gültig ab 01.01.2020 bis 30.06.2020)
- Netzentgelte mit 1/4-h Lastgangmessung (gültig ab 01.01.2019)
- Netzentgelte ohne 1/4-h Lastgangmessung (gültig ab 01.01.2019)
- Netzentgelte mit 1/4-h Lastgangmessung (gültig ab 01.01.2018)
- Netzentgelte mit 1/4-h Lastgangmessung (gültig bis 31.12.2017)
- Netzentgelte ohne 1/4-h Lastgangmessung (gültig bis 31.12.2017)
- Netzentgelte ohne 1/4-h Lastgangmessung (gültig ab 01.01.2018)
- Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach §18 Abs. 2 StromNEV gemäß dem NEMoG (gültig ab 01.01.2018)
Hochlastzeitfenster
- Hochlastzeitfenster für das Geschäftsjahr 2021
- Hochlastzeitfenster für das Geschäftsjahr 2020
- Hochlastzeitfenster für das Geschäftsjahr 2019
- Hochlastzeitfenster für das Geschäftsjahr 2018
- Hochlastzeitfenster für das Geschäftsjahr 2017
- Hochlastzeitfenster für das Geschäftsjahr 2016
- Individuelle Netzentgelte gemäß §19 Abs. 2 Satz 1 Strom NEV
Messstellenbetrieb
Ausstattung von Messtellen gemäß Messtellenbetriebsgesetz
Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH bereiten sich derzeit auf einen Rollout intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen in ihrem Netzgebiet nach Maßgabe des Messstellenbetriebsgesetzes vor. Vorbehaltlich der bis zum 30.06.2017 gegenüber der BNetzA zu tätigenden Anzeige über die Wahrnehmung der Aufgabe als grundzuständiger Messstellenbetreiber für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen übernehmen die Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber zu den folgenden Konditionen, soweit nicht ein Dritter diesen nach den §§ 5 oder 6 MsbG durchführt.
Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH werden, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten wie folgt mit intelligenten Messsystemen ausstatten:
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6000 Kilowattstunden sowie bei solchen Verbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,
- bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.
Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH können daneben, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten wie folgt mit intelligenten Messsystemen ausstatten:
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6000 Kilowattstunden sowie
- bei Anlagen mit einer installierten Leistung über 1 bis einschließlich 7 Kilowatt.
Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, werden die Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten.
Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Standardleistung des grundzuständigen Messstellenbetreibers insbesondere folgende Leistungen:
- die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation sowie
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10 000 Kilowattstunden, soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber sowie
- die Übermittlung der nach § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht sowie
- die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und –anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt sowie
- in den Fällen des § 31 Abs. 1 Nummer 5, Abs. 2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann,
- in den Fällen des § 40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas und
- die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 MsbG ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt "Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)" entnommen werden.
Darüber hinaus bieten die Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH zukünftig auch Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG an. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte wird ebenfalls auf dem o. g. Preisblatt veröffentlicht werden. Dieses wird regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH neue Zusatzleistungen anbieten, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.
Entgelte für den Messstellenbetrieb
- Entgelte für Standardleistungen des Messstellenbetriebs (Gültig ab 01.07.2017)
- Entgelte für Zusatzleistungen des Messstellenbetriebs (Gültig ab 01.07.2017)
- Entgelte für Montagepreise Messstellenbetrieb (Gültig ab 01.07.2017)
Kommunikationsdatenblatt zum Messstellenbetrieb
Messstellenvertrag
Netzstrukturdaten
Jahreshöchstlast
Gemäß StromNVZ § 17 (2) Nr. 1
Jahreshöchstlast am 02.12.2020 um 17:45 Uhr | 48.762,90 | kW |
Lastprofile
Monate | Uhrzeit |
Jan - März | 16:30 - 20:30 |
Oktober - Dezember | 16:30 - 20:30 |
*die Steuerzeiten können jährlich angpasst werden
**die Leistungsreduzierung kann jährlich in Stufen und Höhe angepasst werden
Monate | Leistungsreduzierung |
Jan - März | >= 50% |
Oktober - Dezember | >= 50% |
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden
max. der Summenlast der nichtleistungsgemessene Kunden 2020 | 32.775,39 | kW |
StromNZV § 17 (2) Nr.3
Einpeisungen pro Spannungsebene
Gemäß StromNZV § 17 (2) Nr. 6
Einspeisungen pro Spannungsebene:
Umspannung | 160.534.747 | kWh |
Mittelspannung | 83.629.890 | kWh |
Umspannung | 147.119 | kWh |
Niederspannung | 44.337.838 | kWh |
Stand | Stand 31.12.2020 Erstellt am 19.03.2021 |
Stromkreislängen
Gemäß StromNEV § 27 (2) Nr. 1
Freileitung:
Niederspannung | 46,23 | km |
Stand | 31.12.2020 |
Kabelleitungen:
Mittelspannung | 438,38 | km |
Niederspannung | 1.418,69 | km |
Stand | 31.12.2020 |
Installierte Leistung der Umspannebenen
Gemäß StromNEV § 27 (2) Nr. 2
Installierte Leistung der Umspannebenen:
Mittelspannung | 203.665 | kVA |
Gesamleistung der Transformatoren | 203.665 | kVA |
Stand | 31.12.2020 |
Entnommene Jahresarbeit
Gemäß StromNEV § 27 (2) Nr. 3
Im Vorjahr entnommene Jahresarbeit:
Mittelspannung | 39.060.060 | kWh |
Umspannung | 6.194.656 | kWh |
Niederspannung | 203.245.232 | kWh |
Stand | 31.12.2020 Stand 19.03.2021 |
Anzahl der Entnahmestellen
Anzahl Entnahmestellen:
Mittelspannung | 35 | |
Umspannung | 19 | |
Niederspannung | 47.002 | |
Stand | 31.12.2020 |
Versorgungsgebiet nach Einwohnern
Gemäß StromNEV § 27 (2) Nr. 5
Einwohner im Versorgungsgebiet:
Einwohner im Versorungsgebiet | 90.206 | |
Stand | 31.12.2020 |
Versorgte Fläche
Gemäß StromNEV § 27 (2) Nr. 6
Versorgte Fläche | 41,17 | km2 |
Stand | 31.12.2020 |
Versorgungsgebiet Geographische Fläche
Gemäß StromNEV § 27 (2) Nr. 7
Geographische Fläche | 314,87 | km2 |
Stand | 31.12.2020 |
Netzverluste
Summe der Netzverluste
Summe der Netzverluste:
Mittelspannung | 2.441.646 | kWh |
Umspannung | 1.743.006 | kWh |
Niederspannung | 6.738.544 | kWh |
Gesamtsumme | 10.923.198 | kWh |
19.03.2021 |
Netzverluste | 2.103,17 | kW |
Summenlast Netzverluste
Gemäß StromNZV § 17 (2) Nr. 3
Differenzmenge
Preis für Mehr-/Minderabrechnung bei SLP-Kunden
Gemäß: StromNZV § 13 (3)
EEG
Standorte und Leistungen
Endabrechnung aggregiert
Endabrechnung Vorjahr
an Letztverbraucher gelieferte Energiemenge
Tennet 2015 | 208.234.464 | kWh |
Amprion 2015 | 1.881.911 | kWh |
Tennet 2014 | 211.496.246 | kWh |
Amprion 2014 | 1.888.578 | kWh |