Stromnetz
Einleitung Stromnetz
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über die Bedingungen und Preise für einen transparenten und diskriminierungsfreien Zugang zu unserem Verteilnetz, gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsrecht.
Netzanschluss
Technische Mindestanforderungen
Die TAB 2019 gemäß BDEW Musterwortlaut wurde für Niederspannungsanschlüsse ohne Änderung übernommen.
Ferner wurden eigene Ergänzungen zu den TAB 2019 sowohl in der Niederspannung als auch in der Mittelspannung vorgenommen.
Der Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen ist in jedem Einzelfall mit der MEGA GmbH abzustimmen. Gleiches gilt für Anschlüsse auf der Mittelspannungsebene.
Den Text der TAB 2019 sowie die Ergänzungen in der Nieder- und Mittelspannung finden Sie hier:
- Technische Anschlussbedingungen 2019
- Ergänzende Bestimmungen zu den TAB 2019 Niederspannung
- Ergänzende Bestimmungen zu den TAB 2019 Mittelspannung
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag kommt für die Niederspannungsebene zwischen dem Anschlussnehmer (in der Regel der Eigentümer der Kundenanlage) und der MEGA GmbH automatisch zustande. Er regelt die technischen Eigenschaften des unmittelbaren Netzanschlusses einer Kundenanlage einschließlich seiner Kostentragung. Die allgemeinen Bedingungen richten sich nach der Niederspannunganschlussverordnung NAV.
Den aktuellen Wortlaut der NAV finden Sie hier: Gesetze im Internet.
Für Anschlüsse auf der Mittelspannungsebene ist der Abschluss von einzelvertraglichen Regelungen mit der MEGA GmbH notwendig.
Änderungen der ergänzenden Bedingungen
Die MEGA GmbH hat für die Niederspannungsebene gem. §20 StromNAV keine zusätzlichen technischen Anschlussbedingungen festgelegt.
Netzanschlussverfahren
Aufgrund der Netzgegebenheiten der MEGA GmbH ist der Netzanschluss von Erzeugungsanlagen mit einer Nennleistung von 100 MW und mehr derzeit nicht möglich.
Netzzugang / Entgelte
Bedingungen Netzzugang
Hier finden Sie die Bedingungen für den Netzzugang Strom.
Lieferantenrahmenvertrag
Hier finden Sie den Lieferantenrahmenvertrag Strom mit allen dazugehörigen Anlagen.
- Lieferantenrahmenvertrag Strom
- Anlage 1: Preisblätter für den Netzzugang
- Anlage 2: Kontaktdatenblatt MEGA GmbH
- Anlage 3: EDI-Vereinbarung
- Anlage 4 :Unterbrechung der Anschlussnutzung
- Anlage 4.1: Wiederherstellung der Anschlussnutzung
- Anlage 5: Zuordnungsvereinbarung
- Nachweiß für Wiederverkäufer von Strom und/oder Erdgas USt 1 TH
- 9907154000004_Erlaubnisschein Stromsteuer MEGA GmbH
Netzentgelte
Hier finden Sie die aktuellen Netznutzentgelte der MEGA GmbH.
- Referenzpreisblatt Strom zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
- Netznutzungsentgelte Strom 2021
- Netznutzungsentgelte Strom 2020
- Netznutzungsentgelte Strom 2019
Für Preisblätter aus den Vorjahren wenden Sie sich bitte an regulierung@mega-monheim.de.
Konzessionsabgabe
Hier finden Sie die Konzessionsabgabensätze für Monheim am Rhein.
Geltende Netzentgelte
Die Entgelte für Elektro-Speicherheizungen sind nach § 19 StromNEV gerechnet worden. Die Preise können Sie dem Netzentgelt-Preisblatt Strom entnehmen.
Preisanträge für regulierte Entgelte
Gemäß § 23a EnWG bedürfen Entgelte für den Netzzugang Strom einer Genehmigung durch die Regulierungsbehörde . Derzeit hat die MEGA GmbH keinen Antrag auf Genehmigung der Entgelte gestellt.
Netzengpässe
Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen sind laut § 15 Abs. 5 StromNZV verpflichtet, Netzengpässe in ihrem Netz unverzüglich und in geeigneter Form im Internet zu veröffentlichen. Im Elektrizitätsverteilnetz der MEGA GmbH bestehen derzeit keine Engpässe. Für den Fall, dass ein Engpass eintritt, werden wir die erforderlichen Informationen an dieser Stelle veröffentlichen.
Hochlastzeitfenster
Nach §19 Abs.2 Satz 1 StromNEV sind Verteilnetzbetreiber zur Berechnung von Hochlastzeitfenstern je Spannungsebene und deren Veröffentlichung verpflichtet. Die Berechnung ist nach dem Beschluss der BK 4 der BNetzA (BK4-12-1656) vom 05.12.2012 erfolgt.
Die Beantragung von reduzierten Entgelten hat nach den Vorschriften des o.g. Beschluss der BNetzA zu erfolgen.
Hieraus ergeben sich alle Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um ein reduziertes Entgelt nach §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV zu erhalten.
Unter anderem ist eine Voraussetzung zur Beantragung von reduzierten Netzentgeltennach §19 Abs.2 Satz 1 StromNEV eine vom Netznutzer und Verteilnetzbetreiber unterzeichnete Vereinbarung zu dieser Regelung.
- Hochlastzeitfenster 2021
- Hochlastzeitfenster 2021 Diagrammdarstellung
- Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV
Netzstrukturdaten
Jahreshöchstlast 2019
Jahresarbeit | 153.884.939,01 | kWh |
Höchstlast | 28.750,84 | kW |
Restlastkurve der Lastprofilkunden
Höchstentnahmelast aller Letztverbraucher zum 31.12.2019
Jahresarbeit | 115.558.315,25 | kWh |
Höchstlast | 25.130,00 | kW |
Stromkreislängen
Freileitungen zum 31.12.2019:
Mittelspannung | 0,80 | km |
Kabelleitungen zum 31.12.2019:
Mittelspannung | 190,567 | km |
Niederspannung - mit Hausanschlussleitungen | 305,700 | km |
Niederspannung - ohne Hausanschlussleitungen | 220,400 | km |
nur Hausanschlussleitungen | 85,300 | km |
Installierte Leistung der Umspannebenen zum 31.12.2018
Mittelspannung zur Niederspannung | 63,6 | MVA |
Anzahl der Entnahmestellen zum 31.12.2019
Anzahl Entnahmestellen :
Mittelspannung | 61 | Zählpunkte |
Umspannung (MSP/NSP) | 17 | Zählpunkte |
Niederspannung | 24722 | Zählpunkte |
Einwohner im Versorgungsgebiet zum 31.12.2019
Einwohner im Versorgungsgebiet:
Einwohnerzahl | 43970 | Einwohner |
Versorgungsgebiet Fläche zum 31.12.2019
Versorgte Fläche | 9,23 | km2 |
Versorgungsgebiet Geographische Fläche 31.12.2019
Geografische Fläche: | 23,20 | km² |
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden 2019
Jahresarbeit | 72.807.069,23 | kWh |
Höchstlast | 14.764,15 | kW |
Lastverlauf
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Netzverluste
Summe der Netzverluste
Netzverluste zum 31.12.2019:
Mittelspannung | 1.846.675,00 | kWh |
Umspannung (MSP/NSP) | 1.412.447,00 | kWh |
Niederspannung | 2.534.537 | kWh |
Summenlast Netzverluste 2019
Jahresarbeit | 5.793.659,43 | kWh |
Höchstlast | 1.303,36 | kW |
Mengen und Preise
Menge | 5.793.659,43 | kWh |
Referenzpreis LRegB NRW | 4,996 | ct/kWh |
Höhe der Durchschnittsverluste 2019
Mittelspannung | 1,2 | % |
Umspannung (MSP/NSP) | 1,5 | % |
Niederspannung | 3,5 | % |
Höhe der Beschaffungskosten 2019
Netzverlustkosten (lt. Erlösobergrenze) | 289 | TEUR |
Die im Rahmen der volatilen Kosten zugestandenen Verlustkosten liegen bei rd. 219 TEUR für 2018 (Berechnung: Menge: 5.793 MWh x 37,90 EUR/MWh.)
Differenzmenge
Ergebnis der Differenzbilanzierung
Die MEGA GmbH bilanziert seit Beginn der MaBiS die Differenzmengen aus der Netzbilanzierung.
Bitte wählen Sie in der Übersicht die gewünschte Profilart sowie das gewünschte Jahr.
Entgelt für die Jahresmehr- / Mindermengen
Bei der MEGA GmbH werden für den Ausgleich der Jahresmehr- /Mindermengen die veröffentlichten Preise des BDEW angewendet.
EEG
Marktstammdatenregister
Am 31. Januar 2019 hat das Webportal des Marktstammdatenregisters ( www.marktstammdatenregister.de ) den Betrieb aufgenommen.
Damit wir als Ihr Netzbetreiber die Zahlungen (Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) nach EEG oder KWKG weiterhin ohne Abzüge auszahlen dürfen, ist es notwendig, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung einhalten.
- Wenn Sie eine Anlage betreiben, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen ist, dann gilt i. d. R. eine zweijährige Frist für die Registrierung im MaStR (bis Januar 2021).
- Wenn Sie eine Anlage betreiben, die nach dem 31. Januar 2019 in Betrieb gehen wird oder gegangen ist, muss die Registrierung im MaStR einen Monat nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt sein.
Weitere Informationen erhalten Sie in den nachfolgendem Informationsschreiben und in dem nachfolgendem Flyer der Bundesnetzagentur.
Information für Eigenversorger - Aktualisierung für das Kalenderjahr 2018
Für das Kalenderjahr 2018 haben sich durch das sogenannte „Energiesammelgesetz“ verschiedene Änderungen bei der EEG-Umlagepflicht rückwirkend zum 1. Januar 2018 ergeben, die in den aktualisierten Informations- und Meldebögen berücksichtigt werden.
- Information für Eigenversorger
- Fragebogen zur EEG-Umlage Neuanlagen
- Fragebogen zur EEG-Umlage Bestandsanlagen
- Fragebogen Messung und Schätzung
Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges
Gleichbehandlungsprogramm
Energieversorgungsunternehmen haben nach § 8 EnWG im Rahmen eines Gleichbehandlungsprogamms dafür Sorge zu tragen, verbindliche Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes festzulegen. Unternehmen mit weniger als 100.000 Kunden, die mittel-, bzw. unmittelbar angeschlossen sind, sind gemäß § 8 Abs. 6 EnWG von den obigen Verpflichtungen ausgenommen.
Aufgrund der angeschlossenen Kundenanzahl gilt dieser Ausschluss auch für die MEGA GmbH.
Festlegung des Grundversorgers
Der Netzbetreiber ist alle drei Jahre jeweils zum 01.07. verpflichtet, den Grundversorger in seinem Netzgebiet festzustellen und dies bis zum 30.09. des Jahres zu veröffentlichen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu versorgen.
Im Netzgebiet der MEGA GmbH als Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert zum Stand 01.07.2018 die MEGA GmbH die meisten Haushaltskunden mit Strom und ist daher der Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG.
Die Grundversorgungspflicht des zuvor genannten Energieversorgungsunternehmens gilt bis zum 31.12.2021. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2021.
Bedingungen Grundversorgung
Hier finden Sie die aktuellen Bedingungen für die Grundversorgung der MEGA GmbH.
Strompreise für die Grund- und Ersatzversorgung
Hier finden Sie die das aktuelle Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung der MEGA GmbH.
Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung
Hier finden Sie die aktuellen ergänzenden Bedingungen für die Grundversorgung der MEGA GmbH.
Bedingungen Ersatzversorgung
Hier finden Sie die aktuellen Bedingungen für die Ersatzversorgung der MEGA GmbH.
Stromkennzeichnung
Energieversorgungsunternehmen sind nach § 42 EnWG verpflichtet, den Anteil der einzelnen Energieträger in ihrer Stromkennzeichnung anzugeben.
Rechtsnachfolge Netzgebiet "Weidental"
Zum 01.01.2014 tritt die MEGA GmbH, Rheinpromenade 3a, 40789 Monheim am Rhein die Rechtsnachfolge der Westnetz GmbH, Rellinghausener 37, 45128 Essen als Netzbetreiber der allgemeinen Versorgung für das Gewerbegebiet "Weidental" (Konrad-Zuse-Straße / Ecolaballee), 40789 Monheim am Rhein ein.
Messstellenbetrieb
Messstellenbetrieb
Hier finden Sie den Muster Rahmenvertrag für den Messstellenbetrieb.
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Die MEGA Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH (nachfolgend MEGA GmbH) übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw., den Anschlussnehmer getroffen wird.
Die MEGA GmbH wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt auszustatten:
1) bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6 000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,
2) bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.
Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die MEGA GmbH Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten. Dies erfolgt bei Neubauten und Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden bis zur Fertigstellung des Gebäudes, ansonsten im Gebäudebestand sukzessive bis zum Jahr 2032.
Hiervon betroffen sind im Netzgebiet der MEGA GmbH nach derzeitigem Stand:
· ca. 22.461 Messstellen zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und
· ca. 1.841 Messstellen zum Umbau auf intelligente Messsysteme.
Die tatsächliche Anzahl der (Pflicht-)Umbaufälle ist abhängig von Teilnetzübergängen (Ab-/Zugänge), nachhaltiger Verbrauchsänderung bei den Letztverbrauchern sowie von Neubauten, größeren Renovierungen und Stilllegungen. Diese Angabe wird bei Bedarf aktualisiert.
Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Standardleistung des grundzuständigen Messstellenbetreiber insbesondere folgende Leistungen:
1) die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation sowie
2) bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10 000 Kilowattstunden, soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber sowie
3) die Übermittlung der nach § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht sowie
4) die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen- und Anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt sowie
5) in den Fällen des § 31 Abs. 1 Nummer 5, Abs. 2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann,
6) in den Fällen des § 40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas und
7) die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 MsbG ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt für "Preisblatt für den Messstellenbetrieb von Messeinrichtungen gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)" entnommen werden. Das Preisblatt ist auf der Homepage der MEGA GmbH auf der Internetseite www.mega-monheim.de abrufbar.
Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem o.g. Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die MEGA GmbH neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.
Monheim am Rhein, den 31.05.2017
Kontakt
Ansprechpartner
Hier finden Sie das Kontaktdatenblatt der MEGA GmbH.