EEG

Marktstammdatenregister

Am 31. Januar 2019 hat das Webportal des Marktstammdatenregisters ( www.marktstammdatenregister.de  ) den Betrieb aufgenommen.

Damit wir als Ihr Netzbetreiber die Zahlungen (Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) nach EEG oder KWKG weiterhin ohne Abzüge auszahlen dürfen, ist es notwendig, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung einhalten.

  • Wenn Sie eine Anlage betreiben, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen ist, dann gilt i. d. R. eine zweijährige Frist für die Registrierung im MaStR (bis Januar 2021).
  • Wenn Sie eine Anlage betreiben, die nach dem 31. Januar 2019 in Betrieb gehen wird oder gegangen ist, muss die Registrierung im MaStR einen Monat nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt sein.

Weitere Informationen erhalten Sie in den nachfolgendem Informationsschreiben und in dem nachfolgendem Flyer der Bundesnetzagentur.

Information für Eigenversorger - Aktualisierung für das Kalenderjahr 2018

Für das Kalenderjahr 2018 haben sich durch das sogenannte „Energiesammelgesetz“ verschiedene Änderungen bei der EEG-Umlagepflicht rückwirkend zum 1. Januar 2018 ergeben, die in den aktualisierten Informations- und Meldebögen berücksichtigt werden.