Netzanschluss

Technische Mindestanforderungen

Die TAB 2019 gemäß BDEW Musterwortlaut wurde für Niederspannungsanschlüsse ohne Änderung übernommen.

Ferner wurden eigene Ergänzungen zu den TAB 2019 sowohl in der Niederspannung als auch in der Mittelspannung vorgenommen. 

Der Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen ist in jedem Einzelfall mit der MEGA GmbH abzustimmen. Gleiches gilt für Anschlüsse auf der Mittelspannungsebene.

Den Text der TAB 2019 sowie die Ergänzungen in der Nieder- und Mittelspannung finden Sie hier:

Allgemeine Netzanschlussbedingungen

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag kommt für die Niederspannungsebene zwischen dem Anschlussnehmer (in der Regel der Eigentümer der Kundenanlage) und der MEGA GmbH automatisch zustande. Er regelt die technischen Eigenschaften des unmittelbaren Netzanschlusses einer Kundenanlage einschließlich seiner Kostentragung. Die allgemeinen Bedingungen richten sich nach der Niederspannunganschlussverordnung  NAV.

Den aktuellen Wortlaut der NAV finden Sie hier: Gesetze im Internet.

Für Anschlüsse auf der Mittelspannungsebene ist der Abschluss von einzelvertraglichen Regelungen mit der MEGA GmbH notwendig.

Änderungen der ergänzenden Bedingungen

Die MEGA GmbH hat für die Niederspannungsebene gem. §20 StromNAV keine zusätzlichen technischen Anschlussbedingungen festgelegt.

Netzanschlussverfahren

Aufgrund der Netzgegebenheiten der MEGA GmbH ist der Netzanschluss von Erzeugungsanlagen mit einer Nennleistung von 100 MW und mehr derzeit nicht möglich.