Ergebnis der Differenzbilanzierung GJ 2022
Preis für Mehr-/Minderabrechnung bei SLP-Kunden
Entgelte Jahresmehr-/Jahresmindermengen
Jahresmehr- und Jahresmindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der mit dem Lieferanten kommunizierten prognostizierten Energie und der vom Endverbraucher tatsächlich bezogenen Energie.
Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach § 13 NZV auf Grundlage monatlicher Marktpreise, je Abrechnungsjahr, zu den genannten einheitlichen Preisen.
Als zu verrechnender Arbeitspreis wird der arithmetische Mittelwert der zwölf Monatswerte zu Grunde gelegt. Die Preise sind reine Energiepreise zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
Gemäß der Mitteilung Nr. 46 zur Umsetzung der Beschlüsse GPKE und GeLi Gas der Bundesnetzagentur hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) definiert, dass ab 1. April 2016 die Ermittlung und Abrechnung von Mehr- und Mindermengen so zu erfolgen haben, wie von den Verbänden BDEW, VKU, GEODE, AFM+E und bne im Papier "Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas" vom 14. Oktober 2014 und den zu-gehörigen Anlagen beschrieben. Die Ermittlung der Mehr- und Mindermengenpreise für Strom erfolgt gemäß der Darstellung in Anlage 1 zur Prozessbeschreibung der Verbände.
Sie finden die aktuellen Preise unter folgendem Link bei BDEW: