Netze
Allgemeines
Nachfolgend finden Sie alle Informationen des Netzbetreibers der Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH.
Um unsere gesetzlichen Verpflichtungen zur diskriminierungsfreien Behandlung aller Marktteilnehmer erfüllen zu können, enthalten die nachfolgenden Seiten keinerlei Auskünfte zu den Lieferkonditionen und Tarifen des Vertriebs der Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH. Sofern Sie diese, z. B. im Paket mit einem neuen Hausanschluss, wünschen, wählen Sie bitte unsere Vertriebsseiten.
Stromnetz
Netzanschluss
Technische Mindestanforderungen
Im Netzgebiet der Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH gelten ab dem 01. Mai 2019 neue Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederpannungsnetz. Ab diesem Zeitpunkt werden wir die Richtlinie "Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB NS Nord 2019" anwenden.
Um einheitliche Bedingungen zu schaffen, wird das gesamte Niederspannungsnetz der Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH als TN-System betrieben.
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord 2019, Stand März 2019)
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016)
- Beiblatt zu den Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016)
- Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
- Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von dezentralen Erzeugungsanlagen (§ 19 Abs. 1 EnGW)
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
- Allgemeine und Ergänzende Bestimmungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern (§ 18 Abs. 1 EnGW i. V. m. § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2 NAV)
- Anpassung bestehender Verträge (§ 29 Abs. 1 Satz 1 NAV i. V. m. § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG)
Netzanschlussverfahren
Für die Neuinstallation oder Änderung einen Hausanschlusses füllt der Anschlussnutzer das Formular "Anmeldung zum Netzanschluss (Strom)" aus. Sofern er nicht Grundstückseigentümer ist, sind die Daten des Eigentümers zu ergänzen und dessen Zustimmung einzuholen.
Der Antrag wird durch ein zugelassenes Elektroinstallateurunternehmen abgezeichnet und gemeinsam mit einem Lageplan des Hauses und dem Grundriss des Anschlussraumes bei den Stadtwerken Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH eingereicht.
Nach Prüfung des Antrages erhält der Antragsteller eine Mitteilung zum weiteren terminlichen Verlauf des Bauvorhabens.
Vor Beginn der Arbeiten empfehlen wir, Pläne zum Verlauf ggf. bestehender Leitungen bei den Stadtwerken Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH anzufordern. Diese Anforderung ist per formlosen, schriftlichen Antrag möglich und wird zeitnahe bearbeitet.
Für die Beantwortung Ihrer Fragen zum Thema Hausanschluss, den damit verbundenen Kosten und Bereitstellung von Planungsunterlagen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung.
Netzzugang / Entgelte
Netznutzungsvertrag
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit der Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist untersagt.
Die folgenden aktuellen Vorlagen:
Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen die Unterlagen im Original zukommen lassen können:
Timon Wasylciw
Tel.: 05193 - 98 88-317
Netzentgelte
Gesetzliche Grundlage: § 29 EnGW i. V. m. §§ 4 Abs. 1 u. 2, § 32 ARegV
Unsere Entgelte für die Nutzung unseres Stromversorgungsnetzes wurden auf der Grundlage des Beschlusses der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen BK8-08/0616-11 vom 04.12.2008 kalkuliert. Sie gelten ab 01.01.2011
Unsere Netznutzungsentgelte stellen wir Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung. Sollten Sie keinen Acrobat Reader installiert haben, so können Sie sich diesen hier herunterladen.
Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 EnGW sind wir verpflichtet, bis zum 15.10. eines Jahres die Netznutzungsentgelte für das Folgejahr zu veröffentlichen. Diese stellen wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung:
- Netznutzungsentgelte ab 01.01.2024
- Netznutzungsentgelte ab 01.01.2023
- Netznutzungsentgelte ab 01.01.2022
- Referenzpreisblatt für vermiedene Netzentgelte (§ 18 Abs. 2 StromNEV)
Schaltzeiten HT/NT: 6 Uhr und 22 Uhr.
Hinsichtlich der vertraglichen Vereinbarungen sprechen Sie uns bitte an.
Netzengpässe
Es liegen keine Netzengpässe im Netzgebiet der Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH vor. Sollten Engpässe bekannt werden, erfolgt hier eine entsprechende Veröffentlichung.
Hochlastzeitfenster
Gesetzliche Grundlage: § 19 Abs. 2 Satz1 und 2 StromNEV
Durch die Ermittlung des jährlichen Hochlastzeitfensters haben Netzbetreiber nun die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen mit Letztverbrauchern aufgrund ihres atypischen Abnahmeverhaltens ein individuelles Netzentgelt zu vereinbaren.
Nachfolgend stellen wir Ihnen Angaben zum Hochlastzeitfenster zur Verfügung. Die Berechnung wurde in Anlehnung an den "Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen nach § 19 Abs. 2 Satz 1, 2 StromNEV" vorgenommen.
Netzstrukturdaten
Lastverlauf
Die Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH verwendet sowohl die synthetischen Standardlastprofile des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) als auch eigene synthetische Lastprofile.
Eine Übersicht über die verwendeten Profile zeigt die folgende Tabelle:
BDEW-Lastprofile:
Kundengruppe | Profilbezeichnung | |
Haushalt (dynamisch) | H0 | |
Landwirtschaftsbetriebe | L0 | |
Landwirtschaftsbetriebe mit Milchwirtschaft/Nebenerwerbs-Tierzucht | L1 | |
Landwirtschaftsbetriebe ohne Milchvieh | L2 | |
Gewerbe allgemein | G0 | |
Gewerbe werktags 8 bis 18 Uhr | G1 | |
Gewerbe mit starkem bis überwiegendem Verbrauch in den Abendstunden | G2 | |
Gewerbe durchlaufend | G3 | |
Laden/Friseur | G4 | |
Bäckerei mit Backstube | G5 | |
Wochenendbetrieb | G6 |
Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen-eigene Lastprofile:
Kundengruppe | Profilbezeichnung | |
Straßenbeleuchtung | SB1, SB2 | |
Heizwärmespeicher | SP | |
Wärmepumpenprofil | WP0 | |
Bandlastprofil | BAN |
Ab dem 01.07.2018 setzen die Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen für das Profil „Heizwärmespeicher“ und für das Wärmepumpenprofil tagesparameterabhängige Profile (TLP) ein. Es werden die Wetterdaten der Station Soltau verwendet.
Summenlast der Fahrplanprognose
Restlastkurve der Lastprofilkunden
Höchstentnahmelast // Dezentrale Erzeugung
- MS Höchstentnahmelast, Bezug aus der vorgelagerten Netzebene
- MS/NS Höchstentnahmelast, Bezug aus der vorgelagerten Netzebene
- NS Höchstentnahmelast, Bezug aus der vorgelagerten Netzebene
Dezentrale Erzeugung
- MS Dezentrale Erzeugung
- MS/NS Dezentrale Erzeugung
- NS Dezentrale Erzeugung
- MS Rückspeisung
- MS/NS Rückspeisung
- HS/MS Rückspeisung
- NS Rückspeisung
Stromkreislängen
Mittelspannung | 294,73 | km |
Niederspannung (NS) ohne Hausanschlussleitungen | 374,12 | km |
Hausanschlussleitungen | 224,01 | km |
Entnommene Jahresarbeit
Anzahl der Entnahmestellen
Anzahl Entnahmestellen | 8861 | Stück |
Anzahl Zählpunkte*** | 14541 | Stück |
davon MS | 83 | Stück |
MS/NS | 28 | Stück |
NS | 14430 | Stück |
Anzahl Trafostationen | 326 | Stück |
Netzgebiet
Das Stromnetz der Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH umfasst das Stadtgebiet Schneverdingen sowie die zugehörigen Ortschaften.
Zum 01.01.2013 haben die Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH das Stromnetz in der Gemeinde Neuenkirchen und den zugehörigen Ortschaften übernommen.
Stand: 31.12.2021:
Einwohnerzahl* | 24644 |
Versorgte Fläche
Gesamt** | 30,00 | km2 |
Versorgungsgebiet Geographische Fläche
Geographische Fläche** | 332,02 | km2 |
* Quelle: Stadt Schneverdingen, Gemeinde Neuenkirchen
** enthalten sind lt. Definition der Bundesnetzagentur (Schlüssel laut Nutzungsartenkatalog): Wohnbaufläche 11.000, Industrie-/Gewerbefläche 12.000, Fläche mit gemischter Nutzung 16.000, Fläche mit besonderer funktionaler Prägung 17.000, Sport-/Freizeit-/Erholungsfläche 18.000 (abz. Grünanlagen 18.400), Straßenverkehr 21.000, Wege 22.000, Plätze 23.000; Stand der Definition 03/2018
*** Zuordnung zur Spannungsebene des Anschlusses
Differenzmenge
Ergebnis der Differenzbilanzierung
Mehr- und Mindermengen
Die Bundesnetzagenur (BNetzA) hat am 22.01.2015 mit Mitteilung Nr. 46 zu den Beschlüssen GPKE GeLi Gas neue Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas (MMMA 2.0) veröffentlicht.
Seit Januar 2016 ermittelt und veröffentlicht der BDEW die Preise für die Mehr-/Mindermengenabrechnung. Die Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen wenden den Prozess seit 01. Januar 2016 an. Unsere alten Mehr-/Mindermentenpreise bis einschließlich Dezember 2015 finden Sie in der folgenden Tabelle.
Phelix Month | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 |
---|---|---|---|---|
Januar | 33,88 | 41,77 | 49,53 | 45,25 |
Februar | 41,61 | 38,69 | 50,35 | 63,13 |
März | 34,61 | 34,56 | 44,58 | 44,66 |
April | 31,50 | 34,01 | 41,96 | 47,48 |
Mai | 28,12 | 33,83 | 36,20 | 42,23 |
Juni | 32,66 | 34,84 | 32,91 | 44,58 |
Juli | 37,86 | 34,35 | 40,46 | 43,11 |
August | 34,69 | 31,48 | 42,91 | 48,96 |
September | 35,33 | 37,98 | 47,99 | 49,67 |
Oktober | 44,16 | 39,72 | 42,92 | 48,83 |
November | 37,70 | 43,18 | 46,51 | 51,60 |
Dezember | 32,68 | 38,24 | 43,07 | 44,65 |
EEG
Sonstige Angaben für den bundesweiten Ausgleich
Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen
Erneuerbare Energien gewinnen zunehmend an Bedeutung. Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurden durch den Gesetzgeber umfangreiche Regelungen zum Ausbau dieser Energiesparten getroffen. So besteht die Möglichkeit mittels
- Wasserkraft
- Deponie-, Klär- oder Grubengas
- Biomasse
- Geothermie (Erdwärme)
- Windkraft und
- Solarer Strahlungsenergie (Photovoltaik)
- Strom zu produzieren und dafür eine Vergütung zu erhalten
Alternativ kann auch mit herkömmlichen Energieträgern (z. B. Erdgas, Kohle) nach den Regelungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) Strom produziert werden. In diesem Fall ist die Vergütung des Stroms an die Nutzung der erzeugten Wärme gebunden.
Egal für welche Anlage oder Energieart Sie sich entscheiden: Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig mit unseren Mitarbeitern Kontakt aufzunehmen. Sie können Ihre Vorstellungen und Wünsche mit den technischen Gegebenheiten vor Ort abstimmen und z. B. feststellen, ob bestehende Anschlüsse und Zählerplätze ausreichend sind oder ggfs. Änderungen (vor Inbetriebnahme der Anlage) notwendig werden.
Hierbei sind verschiedene technische Parameter einzuhalten, über die wir Sie ebenfalls gern im Vorfeld informieren.
Auch hinsichtlich der kommerziellen Abwicklung der Vergütungszahlungen und der erforderlichen Nachweise informieren wir Sie gern.
Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen
Nach Fertigstellung Ihrer Anlage ist die geplante Inbetriebsetzung unserer technischen Abteilung anzuzeigen. In der Regel nimmt diese Anzeige Ihr Installateur für Sie vor. Dieser muss über die notwendige fachliche Eignung verfügen und in einem anerkannten Installateurverzeichnis registriert sein.
Ist die Inbetriebnahme Ihrer Anlage erfolgt, fassen wir die wichtigsten Eckdaten in einer Betreibererklärung (EEG) bzw. in einem Betreibererklärung (KWKG) zusammen, welche wir Ihnen zusenden werden.
Fragen?, Anforderungen von Unterlagen / Formularen
Die notwendigen Formulare und technischen Anforderungen senden wir Ihnen auf Wunsch gern zu. Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt:
- Kundeninformation zum Anschluss von Photovoltaikanlagen
- Kundeninformation zum Anschluss von KWK-Anlagen
- Anmeldung zum Netzanschluss (Strom)
- Inbetriebsetzungs-/ Änderungsanzeige (Strom)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Rainer Röhrs
Tel.: 05193 - 98 88-316
Bitte stimmen Sie vor Inbetriebnahme Ihrer Anlage den Zählerstandort mit unseren Mitarbeitern ab:
Wolfgang Bremer
Tel.: 05193 - 98 88-212
Einspeisemanagement
Unser Stromnetz ist darauf ausgelegt, dezentral erzeugten Strom aufzunehmen. Bedingt durch Wetter oder Technik kann es jedoch dazukommen, dass Einspeiseanlagen in Stufen heruntergeregelt werden müssen. Diese Signale können aus dem Übertragungsnetz, dem vorgelagerten Netz oder aus dem Verteilnetz versandt werden.
Der betroffene Anlagenbetreiber kann im Falle einer Regelung eine Entschädigung geltend machen. Die Berechnung erfolgt nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Einspeisemanagement/einspeisemanagement-node.html
Weitere Informationen sowie Vordrucke für die Berechnung der Entschädigungen finden Sie auf der Homepage unseres Übertragungsnetzbetreibers TenneT:
http://www.tennet.eu/de/strommarkt/strommarkt-in-deutschland/eeg-kwkg/einspeisemanagement/berechnungsformulare/
Den Zeitraum der Maßnahme und die -Stunden-Einspeisezeitreihe kann unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden:
edm-netz
Die Rechnungsanschrift lautet:
Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH
Harburger Str. 21
29640 Schneverdingen
Ansprechpartner (während der Geschäftszeiten):
Technische Fragen: Tel. 05193 - 98 88-212 (Wolfgang Bremer)
Fragen zur Abrechnung: Tel. 05193 - 98 88-316 (Rainer Röhrs)
Störungen / Notfälle (außerhalb der Geschäftszeiten):
Störungsdienst: Tel. 05193 - 33 83
Grund- und Ersatzversorgung - Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Gesetzliche Grundlage: § 36 Abs. 2 Satz 2 EnGW
Die Grund- und Ersatzversorgung im Netzgebiet Schneverdingen obliegt dem Vertrieb der Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH.
Für das Netzgebiet Neuenkirchen war die EWE Vertrieb GmbH bis 31.12.2015 Grundversorger. Seit dem 01.01.2016 ist die Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH auch in diesem Netzgebiet Grundversorger.
Messstellenbetrieb (konventionell)
Messstellenbetrieb
Hier finden Sie unseren Messstellenbetreiberrahmenvertrag:
http://schneverdingen-stadtwerke.netzveroeffentlichung.com/stromnetz/sonstiges/rahmenvertrag-messstellenbetreiber/
Grundzuständiger Messstellenbetrieb
Die Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH bereitet sich auf die Umsetzung der Anforderungen aus dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vor. Zunächst wurde zum 30.06.2017 die Wahrnehmung der Aufgabe als grundzuständiger Messstellenbetreiber gegenüber der Bundesnetzagentur angezeigt.
Hier finden Sie unseren Messstellenvertrag inkl. Anlagen:
Das Preisblatt stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:
GPKE
Bilaterale Vereinbarung
Im liberalisierten Energiemarkt können Energiekunden ihren Lieferanten frei wählen. Den für die Netznutzung notwendigen Datenaustausch wickeln die beteiligten Marktpartner grundsätzlich über einheitliche Formulare und Datenformate ab. Grundlage hierfür sind die Beschlüsse der BNetzA BK6-06-009 und BK7-06-067 zur Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel der Lieferanten mit Strom bzw. Gas (GPKE, GeLi Gas).
Die Bundesnetzagentur hat die Forderung aufgestellt, dass ab Oktober 2010 einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate von den Netzbetreibern verwendet werden müssen. Es soll so Diskriminierungsfreiheit in Bezug auf den Umfang und Zeitpunkt der Informationsbereitstellung, den Aufwand des Informationszugriffs und der Prozessabwicklung gewährleistet werden.
Ansprechpartner:
Patrick Pieger
Tel: 05193 - 98 88-501
Kontakt
Ansprechpartner
Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH
Harburger Straße 21
29640 Schneverdingen
Tel : 05193 - 98 88-0
Fax : 05193 - 98 88-888
E-Mail: info@heidjers-stadtwerke.de
Geschäftszeiten:
Montag - Mittwoch: 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Schlichtungsstelle gem. § 36 VSBG
Ansprechpartner "Stromnetz":
Technik / Netzbetrieb | Stefan Lamping (ppa.) | (05193) 98 88-200 |
Technische Fragen / Hausanschlüsse | Dirk Frese | (05193) 98 88-252 |
Regulierungsmanagement | Patrick Pieger | (05193) 98 88-501 |
Erneuerbare Energien, EEG / KWKG | Rainer Röhrs | (05193) 98 88-316 |
Gestatten Sie uns noch einen Hinweis in eigener Sache:
Das neue Energiewirtschaftsrecht stellt an uns als Versorger komplexe Anforderungen hinsichtlich der internen Trennung von Netz und Handel / Vertrieb. Um diese Auflagen und damit insbesondere auch den Informationsfluss zu und von den Regulierungsbehörden sicherzustellen, haben wir einen Regulierungsbeauftragten berufen. Richten Sie Ihre Fragen und Informationen bezüglich der Regulierung gern an:
Patrick Pieger
Tel: 05193 - 98 88-501
Gasnetz
Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
Es wird darauf hingewiesen, dass dem Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer die Verkehrssicherungspflicht für die Kundenanlage obliegt und er dabei die geltenden Regeln der Technik zu gewährleisten hat. Informationen hierzu kann er von seinem Vertragsinstallationsunternehmen oder dem Netzbetreiber erhalten.
- Anmeldung / Inbetriebsetzung / Stilllegung einer Gasanlage
- Allgemeine und Ergänzende Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederdruck (§ 18 Abs. 1 EnGW i. V. m. § 4 Abs. 2 NDAV)
- Anpassung bestehender Verträge (§ 29 Abs. 1 Satz 1 NDAV i. V. m. § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG)
- Technische Mindestanforderungen für den Anschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Gasverteilnetzen und Direktanlagen
Auftragserteilung Hausanschluss
Netzanschluss Biogas
Bedingungen für den Netzanschluss
Sonderregelungen für den Netzanschluss von Biogasaufbereitungsanlagen und die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz (§§ 31 bis 37 GasNZV)
An dieser Stelle möchten wir unserer Veröffentlichungspflicht gemäß § 40 Abs.(1a) GasNZV nachkommen und Ihnen die notwendigen Verträge für die Einspeisung von Biogas zur Verfügung stellen.
Sprechen Sie uns gerne an:
Wolfgang Kröger
Tel.: 05193 - 98 88-311
Netzzugang / Entgelte
Bedingungen Netzzugang
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der Netzzugangsbedingungen und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit der Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist untersagt.
Die folgenden aktuellen Vorlagen:
Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen die Unterlagen im Original zukommen lassen können:
Timon Wasylciw
Tel.: 05193 - 98 88-317
Netzentgelte
Gesetzliche Grundlage: § 4 Abs. 1 u. 2 i. V. m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 ARegV
Durch Beschluss BK9-07/906 vom 01.12.2008 wurden seitens der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen die Erlösobergrenze für den Zugang zu unserem Erdgasversorungsnetz genehmigt. Entsprechend haben wir unsere Netznutzungsentgelte für den Zeitraum ab 01.01.2011 kalkuliert.
Netznutzungsentgelte
Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 EnGW sind wir verpflichtet, bis zum 15.10. eines Jahres die Netznutzungsentgelte für das Folgejahr zu veröffentlichen. Diese stellen wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung:
- Netznutzungsentgelte ab 01.01.2024
- Netznutzungsentgelte ab 01.01.2023
- Netznutzungsentgelte ab 01.01.2022
Informationen zur Höhe des Abrechnungsbrennwertes
Grundlage: § 40, Abs. 1 Nr. 7 GasNZV
1) Standardlastprofilkunden (Haushalte, Kleingewerbe etc. ohne Lastgangmessung)
Die Ermittlung des Abrechnungsbrennwertes erfolgt für Standardlastprofilkunden im Rahmen der Jahresendabrechnung anhand der Zustandszahl und dem zeitraumbezogenen Brennwert. Es finden die Regeln des DVGW-Arbeitsblattes G 685 „Gasabrechnung“ Anwendung.
2) Sonderkunden mit Lastgangmessung und monatlicher Abrechnung, ohne Mengenumwerter
Monat | Abrechnungsbrennwert |
---|---|
2024 | |
Januar 2024 | 11,465 |
Februar 2024 | 11,497 |
März 2024 | 11,497 |
April 2024 | |
Mai 2024 | |
Juni 2024 | |
Juli 2024 | |
August 2024 | |
September 2024 | |
Oktober 2024 | |
November 2024 | |
Dezember 2024 | |
Zustandszahl: 0,9617 (durchschnittlich) |
|
2023 | |
Januar 2023 | 11,465 |
Februar 2023 | 11,494 |
März 2023 | 11,477 |
April 2023 | 11,495 |
Mai 2023 | 11,466 |
Juni 2023 | 11,479 |
Juli 2023 | 11,536 |
August 2023 | 11,495 |
September 2023 | 11,517 |
Oktober 2023 | 11,505 |
November 2023 | 11,491 |
Dezember 2023 | 11,486 |
Zustandszahl: 0,9617 |
Mehr-/Mindermengen
Die Bundesnetzagenur (BNetzA) hat am 22.01.2015 mit Mitteilung Nr. 46 zu den Beschlüssen GPKE GeLi Gas neue Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas (MMMA 2.0) veröffentlicht.
Seit Januar 2016 ermittelt und veröffentlicht unser Marktgebietsverantwortlicher (MGV), GASPOOL Balancing Services GmbH, die Preise für die Mehr-Mindermengenabrechnung. Die Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen wenden den Prozess seit 01. Januar 2016 an.
Netzbeschreibung
Netzstrukturdaten
Standardlastprofile
Die Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH verwendet die synthetischen Standardlastprofile des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW).
Eine Übersicht über die verwendeten Profile zeigt die folgende Tabelle:
BDEW-Lastprofile:
Langbezeichnung | Profilbezeichnung |
---|---|
Haushaltskunden <= 50.000 kWh | NI_HEF03 |
Haushaltskunden > 50.000 kWh | NI_HMF03 |
Metall und KFZ | GMK03 |
Papier und Druck | GPD03 |
Einzelhandel und Großhandel | GHA03 |
Kochgas | DE_HK003 |
sonst. betr. Dienstleistungen | GBD03 |
Gebietsk./Kreditanst./Org. o. Erwerb | GKO03 |
Beherbergung | GBH03 |
Gaststätten | GGA03 |
Bäckereien | GBA03 |
Wäschereien | GWA03 |
Gartenbau | GGB03 |
Haushaltsähnliche Betriebe | GMF03 |
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Profilkoeffizenten und die Wochentagsfaktoren zum Download:
Grund-, Ersatzversorgung - Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Gesetzliche Grundlage: § 36 Abs. 2 Satz 2 EnGW
Die Grund- und Ersatzversorgung im Netzgebiet Schneverdingen, Neuenkirchen, Fintel und Vahlde obliegt dem Vertrieb der Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH.
Messstellenbetrieb (konventionell)
Messstellenbetrieb
Hier finden Sie unseren Messstellenbetreiberrahmenvertrag:
http://schneverdingen-stadtwerke.netzveroeffentlichung.com/gasnetz/sonstiges/rahmenvertrag-messstellenbetreiber/
GeLi Gas
Datenaustausch
Im liberalisierten Energiemarkt können Energiekunden ihren Lieferanten frei wählen. Den für die Netznutzung notwendigen Datenaustausch wickeln die beteiligten Marktpartner grundsätzlich über einheitliche Formulare und Datenformate ab. Grundlage hierfür sind die Beschlüsse der BNetzA BK6-06-009 und BK7-06-067 zur Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel der Lieferanten mit Strom bzw. Gas (GPKE, GeLi Gas).
Die Bundesnetzagentur hat die Forderung aufgestellt, dass ab Oktober 2010 einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate von den Netzbetreibern verwendet werden müssen. Es soll so Diskriminierungsfreiheit in Bezug auf den Umfang und Zeitpunkt der Informationsbereitstellung, den Aufwand des Informationszugriffs und der Prozessabwicklung gewährleistet werden.
Sprechen Sie uns gerne an:
Patrick Pieger
Tel: 05193 - 98 88-501
Im liberalisierten Energiemarkt können Energiekunden ihren Lieferanten frei wählen. Den für die Netznutzung notwendigen Datenaustausch wickeln die beteiligten Marktpartner grundsätzlich über einheitliche Formulare und Datenformate ab. Grundlage hierfür sind die Beschlüsse der BNetzA BK6-06-009 und BK7-06-067 zur Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel der Lieferanten mit Strom bzw. Gas (GPKE, GeLi Gas).
Die Bundesnetzagentur hat die Forderung aufgestellt, dass ab Oktober 2010 einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate von den Netzbetreibern verwendet werden müssen. Es soll so Diskriminierungsfreiheit in Bezug auf den Umfang und Zeitpunkt der Informationsbereitstellung, den Aufwand des Informationszugriffs und der Prozessabwicklung gewährleistet werden.
Sprechen Sie uns gerne an:
Patrick Pieger
Tel: 05193 - 98 88-501
Kontakt
Ansprechpartner
Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH
Harburger Straße 21
29640 Schneverdingen
Tel : 05193 - 98 88-0
Fax : 05193 - 98 88-888
E-Mail: info@heidjers-stadtwerke.de
Geschäftszeiten:
Montag - Mittwoch: 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Schlichtungsstelle gem. § 36 VSBG
Ansprechpartner:
Technik / Netzbetrieb | Stefan Lamping (ppa.) | 05193 - 98 88-200 |
Technische Fragen / Hausanschlüsse | Hendrik Pomian | 05193 - 98 88-251 |
Regulierungsmanagement | Patrick Pieger | 05193 - 98 88-501 |
Gestatten Sie uns noch einen Hinweis in eigener Sache:
Das neue Energiewirtschaftsrecht stellt an uns als Versorger komplexe Anforderungen hinsichtlich der internen Trennung von Netz und Handel / Vertrieb. Um diese Auflagen und damit insbesondere auch den Informationsfluss zu und von den Regulierungsbehörden sicherzustellen, haben wir einen Regulierungsbeauftragten berufen. Richten Sie Ihre Fragen und Informationen bezüglich der Regulierung gern an:
Patrick Pieger
Tel.: 05193 - 98 88-501
KoV
Kooperationsvereinbarung
Der mit der Einführung der KoV VIII verpflichtend einzuhaltende Verbände-Leitfaden bestimmt unter Ziffer 5.4 (S. 85), dass Netzbetreiber aus Transparenzgründen verfahrens- und anwendungsspezifische SLP-Verfahrensparameter auf der Homepage zu veröffentlichen haben.